Kommunalpolitik
Gemeinderat
Der Gemeinderat als Hauptorgan der Stadt und Vertretung der Bürgerinnen und Bürger, entscheidet über alle Angelegenheiten der Kommune. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und setzt den Rahmen, innerhalb dessen die Verwaltung handelt.
Er besteht aus 32 ehrenamtlichen Mitgliedern und wurde zuletzt am 7. Juni 2009 für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Neben dem Gesamtgremium bestehen mit dem Technischen Ausschuss (16 ehrenamtliche Mitglieder) und dem Verwaltungs- und Sozialausschuss (16 ehrenamtliche Mitglieder) zwei beschließende Ausschüsse.
Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderats, Chef der Verwaltung und oberster Repräsentant der Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Er wird alle acht Jahre gewählt.
Als Stellvertreter des Oberbürgermeisters sieht die Hauptsatzung zwei hauptamtliche Beigeordnete (Erster Bürgermeister und Bürgermeister) vor. Sie leiten die ihnen übertragenen Geschäftskreise als ständige Vertreter des Oberbürgermeisters.
Die Sitzungstermine des Gemeinderats und der beschließenden Ausschüsse sind als Sitzungskalender (Gesamt-Jahres-Übersicht) abrufbar. Die aktuellen Tagesordnungen der öffentlichen Sitzungen können jeweils eine Woche vor den Sitzungsterminen über den Veranstaltungskalender aufgerufen werden.
Ortschaftsräte
In den sieben Schorndorfer Stadtteilen (Ortschaften): Buhlbronn, Haubersbronn, Miedelsbach, Oberberken mit Unterberken, Schlichten, Schornbach mit Mannshaupten und Weiler gibt es als kommunalpolitisches Gremium jeweils einen Ortschaftsrat, der abhängig von der Einwohnerzahl der Ortschaft, aus 8 bis 14 ehrenamtlichen Mitgliedern besteht. Vorsitzende/r ist die Ortsvorsteherin/der Ortsvorsteher. Die Ortschaftsräte beraten die örtliche Verwaltung. Sie haben ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen und sind zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören.
Jugendgemeinderat
Der Schorndorfer Jugendgemeinderat wurde erstmals im Februar 2009 für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Er besteht aus 20 Jugendlichen im Alter von 13 bis 20 Jahren. Zehn der 20 Sitze haben garantiert je ein/e gewählte/r Schüler/in der Schorndorfer Schulen inne. Mindestens 6 x pro Jahr lädt der Jugendgemeinderat zu öffentlichen Sitzungen ins Rathaus.