Stadtnachricht

Kein Zünden von Knallern vor Fachwerkbauten


Um ähnliche Brandkatastrophen wie letztes Jahr in der Tübinger Altstadt, als ein wunderschönes großes Fachwerkgebäude ausgelöst durch eine Feuerwerksrakete im Dachgeschoss in Brand geriet und die Gefahr eines Stadtbrandes bestand, in Zukunft zu verhindern, hat der Gesetzgeber jetzt Nägel mit Köpfen gemacht.

Aufgrund einer neuen Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist ab sofort bundesweit das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten. Wobei der Bezeichnung "in unmittelbarer Nähe" den Tatbestand des unbestimmten Rechtsbegriffs voll erfüllt. Das heißt, der Gesetzgeber hat sich mit diesem Begriff bewusst einen "juristischen Spielraum" eingebaut, den es dann in der jeweiligen Einzelfallentscheidung genauer zu definieren gilt.

Große Feuerwerke in Altstädten gehören damit der Vergangenheit an. In Schorndorf ist künftig, so teilte EBM Horst Reingruber jetzt im Rahmen einer Pressekonferenz mit, das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im Bereich der "Historischen Altstadt" verboten. In der sogenannten Gesamtanlagenschutzverordung ist dieses Gebiet klar umrissen. Es wird im Norden von Teilstücken der Rosen- und der Schulstraße begrenzt, westlich von der Urbanstraße, südlich von der Friedrich-Fischer-Straße und Beim Brünnele sowie im Osten vom Ochsenberg und einem Teilstück der Johann-Philipp-Palmstraße.

Beim bisherigen Verbot waren Krankenhäuser, Alten- und Kinderheimen und Kirchen bereits enthalten. Dieses war jedoch hauptsächlich aus Lärmschutz erlassen worden. Mit der neuen Verordnung ergänzt durch Reet- und Fachwerkhäuser wird jetzt auch dem Brandschutz Rechnung getragen. In den schmalen Gassen der Historischen Innenstadt haben es die Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Polizei und DRK im Ernstfall sowieso schon schwer genug. Die meisten Fachwerkhäuser sind nur durch sogenannte Traufgässchen voneinander getrennt, die oft nicht einmal einen Meter breit sind. Da hat der Funkenflug sehr kurze Wege.

Die Gefahr des schnellen Übergreifens von Bränden von einem Haus aufs andere, war auch der Grund, warum per herzoglichem Dekret gegen Ende des 17. Jahrhunderts das Verputzen der Fachwerkhäuser einst landesweit angeordnet wurde.

Zuwiderhandlungen gegen die neue Verordnung können mit Bußgeldern bis 10.000 Euro bestraft werden, erläuterte Ordnungsamtsleiter Norbert Menrad. Reingruber betonte ausdrücklich, obwohl sie nicht direkt im Bereich der Gesamtanlagenschutz der liegen würden, gelte das Verbot auch für den Bahnhof und das Burgschloss. Das Alte Rathaus und der Bahnhof sind derzeit aufgrund von Baumaßnahmen mit Kunststofffolien verhüllt, die besonders leicht entflammbar sind. Wie heißt es doch so schön "Bürger schützt eure Städte", deshalb sollten in der Sylvesternacht Dachluken und -fenster geschlossen sein. Der Brand in Tübingen entstand nämlich durch eine Feuerwerksrakete, die durch eine Öffnung im Dach ins Innere des Gebäudes gelangt war.

Durch das Verbot sind die großen alljährlichen Treffen auf dem Marktplatz und dem Bahnhofsvorplatz, wo Mann und Frau ihre mitgebrachten Raketen und Feuerwerks in die Luft jagten, künftig untersagt. Die Polizei wird die Einhaltung des Verbots überwachen, betonte Revierleiter Rainer Schuster gegenüber der Presse.

Horst Reingruber empfiehlt den "Feuerwerkern" auf die "Grüne Wiese" oder auf Aussichtsflächen außerhalb des bewohnten Stadtgebiets auszuweichen. Schließlich wolle man als Schwabe doch auch etwas von dem Geld sehen, das man zum Jahreswechsel in die Luft pulvert.

Allein über Schorndorf werden sich da sicherlich einige zehntausend Euro in Schall, Licht und Rauch auflösen.