Förderprogramme für Existenzgründer/-innen und Unternehmen
Fast alle finanziellen Förderungen für Gründungsvorhaben basieren auf zinsvergünstigten Darlehen. Das heißt, die Zinsen für dieses Darlehen liegen in der Regel unter dem Marktzins. Eine Übersicht über alle momentan verfügbaren Förderprogramme finden Sie in der "Förderdatenbank" des Bundeswirtschaftsministeriums. Ein Antrag muss immer über die eigene Hausbank gestellt werden und zwar vor der jeweiligen Investition.
Eine Besonderheit stellt der von der Agentur für Arbeit ausgezahlte "Gründerzuschuss" dar, weil er im Gegensatz zu Darlehen nicht zurückgezahlt werden muss. Gewährt wird dieser Zuschuss, wenn der/die Existenzgründer/-in aus der Arbeitslosigkeit heraus gründet. Unter anderem muss bei Aufnahme der Selbständigkeit ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen bestehen und die Fähigkeit zur Ausübung der Tätigkeit vorliegen.
Eine Besonderheit stellt der von der Agentur für Arbeit ausgezahlte "Gründerzuschuss" dar, weil er im Gegensatz zu Darlehen nicht zurückgezahlt werden muss. Gewährt wird dieser Zuschuss, wenn der/die Existenzgründer/-in aus der Arbeitslosigkeit heraus gründet. Unter anderem muss bei Aufnahme der Selbständigkeit ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen bestehen und die Fähigkeit zur Ausübung der Tätigkeit vorliegen.