Stadtnachricht

Verwaltungsgerichtshof hebt Bebauungsplan Schölleräcker auf


Am vergangenen Freitag hat der achte Senat des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (VGH) einer Normenkontrollklage von Anwohnern gegen die Ausweisung eines Bebauungsplans für das 4,5 Hektar große Gebiet Schölleräcker im Teilort Weiler stattgegeben. Zur Begründung gab es seitens des Gerichts noch keine Angaben. Das schriftliche Urteil erwartet die Verwaltung in vier bis fünf Wochen. „Außer der Entscheidung, dass der Plan aufgehoben wird, gibt es keine näheren Einzelheiten. Deshalb muss das schriftliche Urteil des VGH abgewartet werden“, erklärt Manfred Beier, Fachbereichsleiter Stadtentwicklung und Baurecht.

Nach einer sorgfältigen Prüfung des Schriftsatzes werde zunächst der seitens der Stadtverwaltung beauftragte Fachanwalt weitere Verfahrensvorschläge ausarbeiten und diese mit der Verwaltung abstimmen. „Danach müssen wir die weitere Vorgehensweise noch mit dem Gemeinderat abstimmen. Erst danach können wir zum weiteren Verfahren eine Aussage machen“, erläutert Beier.