Stadtnachricht

Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt integrieren


Die Agentur für Arbeit
Die Agentur für Arbeit, die Wirtschaftsförderung und die Ausländerbehörde bieten Hilfe.

Die Menschen, die seit einigen Monaten in großer Anzahl nach Deutschland kommen, stellen das Land vor große Herausforderungen. Gleichzeitig ergeben sich dadurch Chancen, auch für die Wirtschaft.
Viele Unternehmen zeigen große Bereitschaft, Flüchtlinge zu beschäftigen, auszubilden oder im Rahmen eines Praktikums oder einer Arbeitsförderungsmaßnahme kennenzulernen. Bei der Vielzahl der geltenden Regelungen ist es jedoch schwierig, den Durchblick zu behalten. Auf der städtischen Webseite wurden die Informationen dazu zusammengefasst: Ein Überblick über die Möglichkeiten, Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu integrieren und die dabei geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen soll den Unternehmen die Entscheidung für die Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen erleichtern. Interessante Leitfäden sowie auch Formulare stehen zum Download zur Verfügung. Mit den dort aufgeführten Ansprechpartnern hat man den direkten Draht zu den zuständigen Stellen.
Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte aufgeführt.

Förderprogramm „Integration von Flüchtlingen durch Ausbildung“

Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat zur Integration von Flüchtlingen durch Ausbildung ein Förderprogramm aufgelegt, mit dem sogenannte „Kümmerer“ gefördert werden. Der „Kümmerer“ soll dazu beitragen, dass geeignete junge Asylbewerber betreut und in betriebliche Praktika und Ausbildungsplätze vermittelt sowie die Betriebe unterstützt werden. Die Stadt Schorndorf hat einen Antrag auf Förderung einer solchen Stelle gestellt, der hoffentlich schnell bewilligt wird.

Begleitung und Unterstützung durch die Wirtschaftsförderung

Das Team des städtischen Fachbereichs Wirtschaftsförderung unterstützt die Vermittlung von Flüchtlingen in Arbeit, Praktika und Ausbildung. Unternehmen und Betriebe, die ein Arbeitsangebot für Flüchtlinge haben, können sich bei der Wirtschaftsförderung melden. Gerne kann auch direkt Kontakt zur Agentur für Arbeit in Waiblingen, Stefanie Knox und Bettina Boy, Telefon 07151/9519-172 und -176, E-Mail Waiblingen.av-af(at)arbeitsagentur.de aufgenommen werden. Die Wirtschaftsförderung arbeitet eng mit der Arbeitsagentur zusammen. In Gesprächen mit den Asylbewerbern werden deren Qualifikationen (Bildungsabschlüsse, Fähigkeiten, Sprachkenntnisse) festgestellt sowie die Wünsche abgefragt. So können auf angebotene Beschäftigungen und Ausbildungsstellen passende Bewerber gefunden werden. Später soll der städtische „Kümmerer“ diese Aufgabe übernehmen und Bindeglied zwischen Asylbewerbern und Unternehmen sein.

Arbeitsförderungsmaßnahmen, Praktikum, Einstiegsqualifizierung

Als ein einfacher Einstieg in die Arbeitswelt bietet sich die Maßnahme zur Feststellung der beruflichen Eignung nach § 45 SGB III an: Eine solche Maßnahme dient dazu, vorhandene berufliche Kenntnisse des Teilnehmenden festzustellen. Es entsteht kein Beschäftigungsverhältnis und somit gilt auch der Mindestlohn nicht. Die Maßnahme bedarf keiner Genehmigung der Ausländerbehörde, sie muss aber im Vorfeld bei der Agentur für Arbeit (unkompliziert) beantragt werden. Die maximale Dauer von sechs Wochen darf nicht überschritten werden. In dieser Zeit können jedoch die weitere Beschäftigung besprochen und die notwendige Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde und Arbeitsagentur beantragt werden.

Des Weiteren gibt es die Möglichkeit eines berufsorientierten Praktikums (bis zu drei Monaten), das von der Zustimmungspflicht der Arbeitsagentur ausgenommen ist. Lediglich die Genehmigung der Ausländerbehörde ist einzuholen. Bei einer längeren Praktikumszeit ist weiterhin (zusätzlich) die Zustimmung der Arbeitsagentur erforderlich, die jedoch bei uns im Rems-Murr-Kreis einen Vorab-Check anbietet. Das Praktikum unterliegt dann auch dem Mindestlohn.

Wenn eine Berufsausbildung angestrebt wird, ist die durch die Arbeitsagentur finanziell geförderte Einstiegsqualifizierung besonders vorteilhaft. Die Einstiegsqualifizierung bietet Gelegenheit, Grundlagen für eine berufliche Handlungsfähigkeit sowie Fertigkeiten und Fähigkeiten über einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten zu erlangen.

Qualifizierungsangebote

Um die Ausgangssituation der Flüchtlinge zu verbessern, wurde bereits das Angebot der Volkshochschule Schorndorf an Sprachkursen deutlich ausgebaut und der Sprachunterricht mit qualifizierten Kräften begonnen. Das Angebot wird ergänzt durch sehr viele ehrenamtliche Sprachhelfer. Weitere Qualifizierungsangebote sind in Planung. Einige jugendliche Asylbewerber nutzen auch schon die Möglichkeit, an speziellem Schulunterricht teilzunehmen.

Aktuelle Veränderungen im Asylrecht

Ende Juli wurde die nunmehr in Kraft getretene Dritte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung (BeschV) vom Bundeskabinett verabschiedet mit dem Ziel, Asylsuchenden und Geduldeten den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Zudem soll die Vorrangprüfung für die Teilnahme an bestimmten Praktika entfallen. Der erleichterte Zugang zum Arbeitsmarkt soll es Flüchtlingen ermöglichen, sich einfacher und schneller in die Gesellschaft zu integrieren.

Bleiberecht

Außerdem ist das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung im August in Kraft getreten. Danach können geduldete Jugendliche und Heranwachsende, die vor Vollendigung des 21. Lebensjahres eine Berufsausbildung aufnehmen möchten oder während des Asylverfahrens aufgenommen haben, während der Ausbildung nicht abgeschoben werden, sofern mit einem erfolgreichen Abschluss zu rechnen ist und sie nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat kommen.

Infos und Ansprechpartner

Ausführliche Informationen sowie verschiedene Formulare findet man auf der städtischen Homepage in der Rubrik Wirtschaft. Bettina Dobler vom Fachbereich Wirtschaftsförderung steht als Ansprechpartnerin zur Verfügung, Telefon 602-1411, E-Mail bettina.dobler(at)schorndorf.de. Eine erste Anlaufstelle bei Fragen zur Arbeitserlaubnis ist auch die Ausländerbehörde bei der Stadtverwaltung: Marcus Epp, Telefon 602-3161, E-Mail marcus.epp(at)schorndorf.de.