Stadtnachricht

Neuer Mietspiegel für Schorndorf
Gültig ab 1. August 2016


„Wie in den Jahren zuvor auch, haben wir uns in konstruktiven und guten Gesprächen auf das neue Zahlenwerk geeinigt“, betont Ulrike Steiner-Mulfinger, die im Fachbereich Gebäudemanagement die Fortschreibung des Mietspiegels federführend umgesetzt hat. Angelehnt ist der Schorndorfer Mietspiegel an den Mietspiegel der Stadt Waiblingen und an die Entwicklung der Nettokaltmiete des Landes Baden-Württemberg. Diese stieg in den vergangenen zwei Jahren im Durchschnitt um knapp 3,5 Prozent.
 
Wichtig sei allen Beteiligten gewesen, zum einen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, zum anderen zu gewährleisten, dass weiterhin in Wohnraum in Schorndorf investiert wird. Die Preise pro Quadratmeter steigen zwischen zwei und vier Prozent. „Dies ist ein moderater Anstieg“, betont Steffen Schultheiß, Fachbereichsleiter Gebäudemanagement. Die stärksten Steigerungen sind bei älteren Wohnungen bis zum Baujahr 1968 zu verzeichnen. „In diese Wohnungen haben die Eigentümer in den vergangenen Jahren häufig investiert und sie aufwändig saniert. Das spiegelt sich nun in den Quadratmeterpreisen wider.“ Der Trend gehe nach wie vor hin zu Wohnungen mit mittlerer bis guter Ausstattung.
 
Um eine bessere Übersicht zu gewährleisten, haben die Beteiligten einzelne Baujahreskategorien zusammengefasst. So gehen beispielsweise die früheren Einzelkategorien „Baujahr 1948 bis 1960“, „Baujahr 1961 bis 1968“ und „Baujahr bis 1968“ nun in einer Kategorie „Baujahr bis 1968“ auf. „Die Wohnungen haben sich im Laufe der vergangene Jahre in Sachen Ausstattung immer mehr angeglichen, sodass wir diese nun guten Gewissens zusammenfassen können. Wir haben dafür die Preisspanne ein wenig weiter gefasst“, erklärt Ulrike Steiner-Mulfinger. Außerdem sind im Mietspiegel nun auch Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser aufgenommen. Für diese gelten die Aussagen des Mietspiegels zuzüglich eines Zuschlags von bis zu 25 Prozent je nach Lage und Ausstattung. Ebenso aufgenommen sind Kleinwohnungen unter 40 m². Die Mietwerte liegen hier laut neuem Mietspiegel in der Regel über dem Tabellenwert „40 bis 60 m²“, der Zuschlag beträgt jeweils bis zu ein Prozent pro m².

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