Stadtnachricht

Waldbrandgefahr: Grillverbot am Schützenhaus Weiler und im Aichenbach




Die aktuell extrem trockene Witterung erhöht erheblich die Gefahr von Bränden in Wäldern und auf Wiesen. Die Stadtverwaltung bittet daher alle Waldbesucher, während der trockenen und warmen Frühjahrs- und Sommermonate im Wald keine Zigaretten zu rauchen und kein offenes Feuer zu verwenden.
  • Beachten Sie das generelle Rauchverbot in Wäldern, das grundsätzlich vom 1. März bis 31. Oktober gilt.
  • Brennende Zigaretten dürfen NICHT aus dem Auto geworfen werden, auch nicht in der Nähe des Waldrandes, am besten nirgendwo.
  • Grillen Sie nur an offiziellen Grillplätzen. Das Feuer muss an den erlaubten Plätzen immer beaufsichtigt und beim Verlassen vollständig gelöscht werden. Bei höchster Gefahrenstufe sind offene Feuer generell verboten, auch an den vorgesehenen Plätzen.
  • Grillen auf mitgebrachten Grillgeräten ist nicht gestattet.
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
  • Beachten Sie Sperrungen.
  • Meiden Sie die besonders gefährdeten Graswege und Grasparkplätze. Sie sind bis in tiefe Schichten ausgetrocknet. Schon ein heiß gelaufener Auto-Katalysator könnte dort einen Waldbrand entzünden.
  • Glasflaschen oder -scherben dürfen nicht in Wald und Flur landen. Sie können bei Sonneneinstrahlung wie ein Brennglas wirken.
  • Falls es doch zum Waldbrand kommt, muss dieser sofort und mit genauer Ortsangabe unter dem europaweiten Notruf 112 gemeldet werden.