Stadtnachricht

Ungültige IBAN Nummer auf dem Abfallgebührenbescheid 2018


Mülltonnen im Schnee

Bei den in der letzten Woche versendeten Abfallgebührenbescheiden hat sich leider ein Fehler bei der Bankverbindung eingeschlichen. Die in der Fußzeile des Gebührenbescheides abgebildete IBAN Nummer enthält die falsche Prüfziffer „DE95“. Unter Verwendung dieser somit ungültigen IBAN Nummer kann die Überweisung nicht ausgeführt werden. Die korrekte IBAN Nummer beginnt mit der Prüfziffer DE29 und lautet dann: DE29 6025 0010 0000 2000 37.
 
Der bei Haushalten ohne SEPA Lastschriftmandat beigefügte Überweisungsträger enthält die korrekte Bankverbindung. Diejenigen Haushalte, bei denen die Abfallgebühren über das SEPA Lastschriftmandat abgebucht werden, sind von dem Fehler nicht betroffen.
 
Die Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR entschuldigt sich für die Unannehmlichkeiten und bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.
 
Für Rückfragen bieten die Mitarbeiter des Bereichs Gebührenveranlagung zwei Wochen nach Versand der Bescheide, das heißt vom 12. bis 23. Februar, einen erweiterten Telefonservice an und stehen den Bürgerinnen und Bürgern unter der Nummer 07151 501-9580 zur Verfügung. In diesem Zeitraum sind die Mitarbeiter von Montag bis Mittwoch, 7.30 bis 17 Uhr, am Donnerstag von 7.30 bis 18 Uhr und am Freitag von 7.30 bis 15 Uhr erreichbar.