Stadtnachricht

Tempo 30 soll den Verkehrslärm deutlich reduzieren


Verkehr in Schorndorf

Die Stadtverwaltung Schorndorf hat den Verkehrsentwicklungsplan (VEP), mit den beiden etablierten Büros BIT Ingenieure und gevas, humberg&partner erarbeitet und neu aufgestellt und damit Maßnahmen entwickelt, die einerseits dem hohen Mobilitätsbedürfnis gerecht werden, und andererseits das Wohl der Bürgerinnen und Bürger im Fokus hat. „Wir wollen durch die Umsetzung von Tempo 30 an entscheidenden Durchgangsstraßen den Verkehrslärm in der Innenstadt und einigen Stadtteilen deutlich reduzieren“, sagt Manfred Beier, Fachbereichsleiter Stadtentwicklung und Baurecht. Die Vorschläge, die am kommenden Mittwoch, 28. Februar im Rahmen des Lärmaktionsplans (LAP) im Rathaus erläutert werden, hat die Stadtverwaltung mit dem renommierten Büro SoundPLAN erarbeitet. „Uns ist es wichtig, dass im Vorfeld dieser Entscheidung auch die Bürgerinnen und Bürger jetzt nochmals die Gelegenheit haben, sich zu informieren und ihre Fragen zu stellen.“ Die Maßnahmen sehen wie folgt aus:
  • Werder Straße
    Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zwischen 22 bis 6 Uhr aus Lärmschutzgründen.
  • Feuerseestraße
    Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen.
  • Schlichtener Straße
    Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zwischen 22 bis 6 Uhr aus Lärmschutzgründen.
  • Burgstraße
    Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zwischen 22 bis 6 Uhr auf dem Abschnitt Johannesstraße – Schlichtener Straße aus Lärmschutzgründen.
    Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf dem Abschnitt Schlichtener Straße – Feuerseestraße aus Lärmschutzgründen.
  • Uhland-/Krummhaarstraße
    Der Vorschlag, die in der Uhland-/Krummhaarstraße bereits bestehende Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auszuweiten, wird im Rahmen des Lärmaktionsplans nicht weiterverfolgt, da die Lärmpegel von 60 dB(A) nachts und 70 dB(A) tagsüber nicht erreicht beziehungsweise überschritten werden.
  • Göppinger Straße
    Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen.
  • Gmünder Straße
    Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen.
  • Karl-/Rosenstraße
    Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Karl-/Rosenstraße beträgt bereits heute 30 km/h.
  • Grabenstraße
    Der Vorschlag, die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren, wird im Rahmen des Lärmaktionsplans nicht weiterverfolgt, da die Lärmpegel von 60 dB(A) nachts und 70 dB(A) tags nicht deutlich überschritten werden.
  • Welzheimer Straße
    Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen.
  • Talauen-/Weißbucher Straße
    Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen (Ausweitung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h).
  • Haubersbronner Straße/Rudersberger Straße
    Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen (Ausweitung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h).
  • Schorndorfer Straße/Winterbacher Straße
    Der Vorschlag, die bereits bestehende Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auszuweiten, wird im Rahmen des Lärmaktionsplans nicht weiterverfolgt, da die Lärmpegel von 60 dB(A) nachts und 70 dB(A) tags nicht erreicht beziehungsweise überschritten werden (siehe auch Hinweis auf Modellversuch am Ende des Textes).
  • Spittler-Stift
    Der Vorschlag, die Geschwindigkeit auf der Landesstraße beim Spittler-Stift auf 50 km/h zu reduzieren, kann zwar im Rahmen des Lärmaktionsplans nicht weiterverfolgt werden, da die Lärmpegel von 60 dB(A) nachts und 70 dB(A) tags nicht erreicht beziehungsweise überschritten werden. „Wir werden dennoch alles versuchen, unabhängig vom Lärmaktionsplan hier Tempo 50 durchzusetzen“, kündigt Manfred Beier an.
Über die oben genannten Maßnahmen wird der Schorndorfer Gemeinderat in seiner Sitzung am 22. März entscheiden.

Modellversuch in Weiler

In Planung ist zudem ein Modellversuch in Weiler. Dort soll für einen Zeitraum von drei Monaten die Ortsdurchfahrt anders geregelt werden: Die Winterbacher Straße soll als Einbahnstraße in diesem Zeitraum nur aus Winterbach kommend Richtung Schorndorf befahrbar sein. Die Fahrzeuge, die aus Schorndorf kommen und in Richtung Winterbach unterwegs sind, werden durch die Stettiner Straße geführt, die ebenfalls Einbahnstraße wird. Nach der Beratung im Ortschaftsrat informiert die Verwaltung den Gemeinderat in der März-Sitzung über die weiteren Schritte