Stadtnachricht

Jugendschöffen gesucht – bis 4. Mai bewerben


Die ehrenamtlich bestellten Schöffen sprechen gemeinsam mit Richtern der Strafgerichtsbarkeit im Amts- und Landgericht Recht. Die Schöffen sind dabei den Berufsrichtern gleichgestellt, tragen dieselbe Verantwortung, sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Die vierjährige Amtszeit der aktuellen Jugendschöffen endet zum 31. Dezember 2018. Derzeit werden Nachfolger für die Zeit von 2019 bis Ende 2023 gesucht.
 
In die Vorschlagsliste, die vom Kreisjugendamt erstellt wird, dürfen nur Personen aufgenommen werden, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind und die deutsche Sprache in ausreichendem Maß beherrschen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Rems-Murr-Kreis wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde ist von der Wahl ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn gegen den Bewerber ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
 
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt sie sollen das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen: Das heißt sie müssen die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung, aber auch aus gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen zusätzlich in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
 
Personen, die Interesse an dieser ehrenamtlichen Aufgabe haben, können sich unter der Telefonnummer 07151 501-1433 direkt an das Kreisjugendamt wenden. Die Bewerbungsunterlagen können dort angefordert oder unter www.schoeffenwahl.de/kommunen/formulare-mustertexte/ heruntergeladen werden. Die Bewerbungsfrist endet am 4. Mai 2018.
 
Die Bewerbung muss folgende Angaben enthalten: den Familiennamen, den Geburtsnamen, wenn er nicht mit dem Familiennamen übereinstimmt, den Vornamen, den Geburtstag, den Geburtsort, den Beruf, die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer. Überdies sind für die Bewerbung Angaben zur aktuell ausgeübten Tätigkeit, zur Erfahrung in der Jugenderziehung und zur Motivation für die Bewerbung erwünscht.
 
Dem Jugendhilfeausschuss wird in öffentlicher Sitzung am 11. Juni 2018 eine Vorschlagsliste zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach der Beschlussfassung wird die Vorschlagsliste eine Woche lang im Kreisjugendamt zur Einsichtnahme ausgelegt. Der Zeitpunkt der Auflegung wird öffentlich bekannt gemacht. Danach erfolgt die Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen durch den Wahlausschuss bei den Amtsgerichten.
 
Adresse für die Bewerbung:
 
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Kreisjugendamt
Winnender Straße 30/1
71334 Waiblingen