Stadtnachricht

Feuerwerksverbot zum Schutz der Altstadt


Innerhalb der Markierung gilt das Feuerwerksverbot.

Auch einigen Städten ist es in den vergangenen Jahren in der Silvesternacht zu Bränden unterschiedlichen Ausmaßes gekommen. Schorndorf ist von solchen Ereignissen bisher zum Glück verschont geblieben. Aber unter dem Eindruck solcher Brände wurde im Jahr 2009 ein bundesweit geltendes Abbrennverbot für Feuerwerkskörper gerade auch in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern erlassen. Das Feuerwerksverbot gilt unter anderem in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern und Kirchen kraft Gesetzes. In der Schorndorfer Altstadt gibt es fast überall Fachwerkhäuser, so dass man sich auch so gut wie überall in unmittelbarer Nähe befindet. Aus diesem Grund wurden die Grenzen der Zone, in denen das Feuerwerksverbot generell gilt, durch eine Allgemeinverfügung konkretisiert. Der dazugehörige Plan ist abgedruckt.

Wichtig: Verboten sind pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II wie Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien usw. Die Stadtverwaltung hat hierzu einen Informationsflyer herausgegeben, der in den Rathäusern, in Gaststätten, den Verkaufsstellen von Feuerwerkskörpern und an vielen weiteren Stellen in der Altstadt ausgelegt wird. Zudem werden Schilder an allen wesentlichen Eingängen der Altstadt aufgestellt, die auf das Verbot hinweisen. In der Silvesternacht gibt es verstärkte Kontrollen durch die Ordnungskräfte der Polizei und eines privaten Sicherheitsdienstes. Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Nach dem geltenden Sprengstoffgesetz kann eine solche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Auch wenn in den Teilorten kein Feuerwerksverbot besteht, so bitten die Ortsvorsteher um Vorsicht beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern.

Weitere Informationen rund um das Feuerwerksverbot gibt es beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Urbanstraße 24, Zimmer 104, Telefon 602- 3130. Dort kann auch die Allgemeinverfügung und ihre Begründung gelesen werden.