Stadtnachricht

Parkraum in der Innenstadt wird neu strukturiert


Parkraumkonzept Schorndorf
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Ab 1. März wird das neue Parkraumkonzept in der Schorndorfer Innenstadt umgesetzt. „Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der bisherigen Parkraumsituation und der Verkehrssicherheit sowie die Reduzierung des Parksuchverkehrs“, so Erster Bürgermeister Edgar Hemmerich. Das Innenstadtgebiet wird wie folgt unterteilt:

Kurzzeitparkzonen

In den im Plan hellblau markierten Straßen erfolgt eine Bewirtschaftung ausschließlich mittels Parkscheinautomaten. Während der Betriebszeiten muss hier zwingend ein Parkschein gelöst werden. Die bestehenden Ladezonen bleiben unberührt.

Mischparkzonen

Auch in den im Plan rosa markierten Straßen erfolgt eine Bewirtschaftung mittels Parkscheinautomat. Hier dürfen jedoch Inhaber eines Bewohner-, Besucher- oder Gewerbeparkausweises parken.

Bewohnerparkausweise

In den Bewohnerparkzonen dürfen ausschließlich Inhaber eines entsprechenden Bewohner- und/ oder Besucherparkausweises parken. Anliegerstraßen sind von der Bewirtschaftung ausgenommen. Die Bewohnerparkausweise können für die Dauer von 12 Monaten (Gebühr 30 Euro), 18 Monaten (Gebühr 45 Euro) und 24 Monaten (Gebühr 60 Euro) beantragt werden. Dabei muss sich der Hauptwohnsitz des Bewohners in dem betroffenen Bereich befinden und das Fahrzeug auf den Bewohner zugelassen sein. Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis haben nur Personen, die weder einen Stellplatz noch eine Garage haben.

Besucherparkausweise

Bewohner können außerdem Besucherparkausweise für 18 Euro pro Bogen erwerben. Ein Bogen enthält dabei sieben Tageskarten und eine Wochenkarte.
Berechtigt zum Kauf sind alle Bewohner des jeweiligen Teilgebiets, unabhängig davon, ob sie über einen eigenen Bewohnerparkausweis verfügen. Auf den Karten wird das jeweilige Teilgebiet des Gastgebers (Bewohners) eingetragen. Der Besucher ist nur zum Parken in dem auf dem Ausweis eingetragenen Teilgebiet berechtigt.

Parkausweise für Gewerbebetriebe

Jeder Betrieb kann, unabhängig von Betriebsgröße und Anzahl der Beschäftigten, nur einen Parkausweis erhalten. Den Ausweis dürfen nur Betriebe und Unternehmen mit einem Standort oder einer Filiale im betroffenen Gebiet beantragen. Weitere Voraussetzung ist, dass nicht ausreichend Stellplätze oder Garagen beim Betriebsstandort vorhanden sind. Die Parkausweise können für 12 Monate (Gebühr 60 Euro). 18 Monate (Gebühr 90 Euro) oder 24 Monate (Gebühr 120 Euro) beantragt werden.

Informationen zu den Kurzzeit- und Mischparkzonen

Neu wird ab 1. März die Brötchentaste eingeführt – Die ersten 30 Minuten Parken sind kostenfrei

In den sogenannten „Kurzzeitparkzonen“ findet eine ausschließliche Bewirtschaftung über Parkscheinautomaten statt. Die sogenannten „Mischparkzonen“ werden sowohl durch Bewohner-, Besucher- und Gewerbeparkausweise, als auch durch Parkscheinautomaten bewirtschaftet. Alle Tarife finden sich online unter: www.schorndorf.de/parkraumkonzept

Von 20 bis 8 Uhr kostenfrei parken

Ein Parkschein muss in den gekennzeichneten Bereichen montags bis samstags von 8 bis 20 Uhr gelöst werden. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass das Parken unter freiem Himmel von 20 bis 8 Uhr sowie sonntags und feiertags kostenfrei ist. Insgesamt gibt es bereits 24 bestehende Parkscheinautomaten im Stadtgebiet. Diese werden im Frühjahr um zusätzliche elf neue Automaten erweitert. An den neuen Parkscheinautomaten, die an den am häufigsten frequentieten Parkplätzen eingerichtet werden, kann künftig auch mit Kreditkarte oder über eine App bezahlt werden. Über die Aufstellung der neuen Automaten sowie die zusätzlichen Bezahlmöglichkeiten wird zu gegebener Zeit informiert.

Brötchentaste

Ebenfalls neu eingeführt wird am Unteren Marktplatz, am Archivplatz, An der Mauer und Maier am Tor sowie nördlich und südlich der Bahnlinie (ausgenommen Heinkelstraße für Langzeitparker) ab März die sogenannte „Brötchentaste“. Sie ermöglicht an den genannten Parkplätzen ein 30-minütiges kostenfreies Parken. Dazu muss lediglich an den Parkscheinautomaten ein kostenfreies Ticket über die Brötchentaste gelöst werden.

Schorndorfer Parkchip abgelöst

Der Schorndorfer Parkchip, der von Schorndorf Centro an die teilnehmenden Geschäfte und von diesen an deren Kundschaft ausgegeben wurde, wird abgeschafft. Der Chip verringerte die Parkgebühr um 25 Cent. Die Parkchips können noch bis 28. Februar an den Parkautomaten eingelöst werden.

Tarife im Überblick

  • Südlich und nördlich der Bahnlinie:
    Bei Parkplätzen mit Höchstparkdauer bis zu einer Stunde (hier gilt die Brötchentaste) beträgt die Parkgebühr ab 30 Minuten 0,50 Euro. Pei Parkplätzen mit einer Höchstparkdauer von bis zu drei Stunden beträgt die Mindestgebühr generell 0,50 Euro für 30 Minuten. Hier gilt die Brötchentaste nicht.
  • Heinkelstraße:
    Die zulässige Höchstparkdauer beträgt einen Monat für 20 Euro.
  • Unterer Marktplatz und Archivplatz:
    Hier beträgt die Höchstparkdauer eine Stunde und die Mindestgebühr ab 30 Minuten 1 Euro. Hier gilt die Brötchentaste.
  • An der Mauer und Maier am Tor:
    Hier gilt die Brötchentaste. Die Mindestgebühr beträgt ab 30 Minuten 1 Euro.

Neue Beschrankung ab Frühjahr

Ab Frühjahr führt die Stadt ein dynamisches Parkleitsystem für Parkhäuser und ausgewählte Parkplätze ein. Dabei werden der Parkplatz „Maier am Tor“ sowie „an der Mauer“ mit Schranken versehen. Weitere Informationen folgen.

Auf einen Blick


Welche Straßen sind grundsätztlich betroffen und berechtigt Bewohner-, Besucher- oder Gewerbeparkausweise zu beantragen?

Grundsätzlich betroffen sind die im Plan rosa und hellgrün markierten Straßen. Berechtigt sind darüber hinaus folgende Straßen:
  • An der Mauer
  • Archivstraße
  • Bahngasse
  • Bei der Grafenkelter
  • Beim Brünnele
  • Bismarckstraße
  • Burgstraße
  • Friedhofstraße
  • Friedrich-Fischer-Straße
  • Friedrichstraße
  • Goethestraße
  • Gottlieb-Daimler-Straße
  • Grabenstraße
  • Hauffstraße
  • Hetzelgasse
  • Hinter der Burg
  • Hintere Römmelgasse
  • Hirschgasse
  • Höllgasse
  • Im Sack
  • Johann-Philipp-Palm-Straße
  • Karlsplatz
  • Kirchgasse
  • Kirchplatz
  • Konstanzer-Hof-Gasse
  • Kronengasse
  • Künkelinstraße
  • Lange Straße
  • Marienstraße
  • Marktplatz
  • Moserstraße
  • Neue Straße
  • Oberer Marktplatz
  • Ochsenberg
  • Olgastraße
  • Römmelgasse
  • Rosenstraße
  • Schlichtener Straße
  • Schloßstraße
  • Schulstraße
  • Silcherstraße
  • Turmstraße
  • Ulrichstraße
  • Urbanstraße
  • Vorstadtstraße
  • Wallstraße
  • Werderstraße
  • Wilhelmstraße
  • Zeppelinstraße

Welche weiteren Voraussetzungen müssen vorliegen, um Besucher-, Bewohner-, und/oder Gewerbeparkausweise beantragen zu können?

Berechtigt, einen Bewohner- und Besucherparkausweis zu beantragen, sind Personen, die ihren Hauptwohnsitz im betroffenen Bereich haben. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug auf den Bewohner zugelassen ist. Einen Gewerbeparkausweis beantragen können Betriebe, deren Filiale oder Geschäft sich im betroffenen Bereich befindet. Zusätzlich müssen Betriebe nachweisen, dass nicht genug Stellplätze oder Garagen beim Betriebsstandort vorhanden sind. Pro Betrieb kann ein Gewerbeparkausweis ausgestellt werden.

Wo können die Besucher-, Bewohner-, und Gewerbeparkausweise beantragt werden?

Parkausweise können beim Fachbereich BürgerService Bürgerbüro an der „start“-Theke in der Urbanstraße 24 beantragt werden. Das Antragsformular kann zu Hause oder im Künkelin-Rathaus ausgefüllt werden und findet sich online unter: www.schorndorf.de/parkraumkonzept.

Ab wann gelten die Besucher-, Bewohner-, und Gewerbeausweise?

Die Parkausweise gelten ab 1. März und können ab 1. Februar beantragt werden.

Wo finden sich ausführliche Informationen und ein detaillierter Plan der Parkzonen?

Alle Informationen, das Antragsformular, die vollständige Gemeinderatsdrucksache sowie ein detaillierter Plan zu den einzelnen Parkzonen finden sich ebenfalls online unter www.schorndorf.de/parkraumkonzept.

Wer beantwortet individuelle Anfragen?

Alle Fragen rund um die Parkraumbewirtschaftung beantwortet Adrian Holl, Telefon 07181 602-3120, E-Mail: parkausweise(at)schorndorf.de