Beraten und beschlossen
14.02.2019
In der vergangenen Sitzung des Gemeinderats beschloss das Gremium mehrheitlich die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans und die Satzung über die örtliche Bauvorschriften „Otter- und Vettergesäss“ (Planbereich 02/24). Damit wurde ein attraktives Wohnangebot in unmittelbarer Bahnhofsnähe auf den Weg gebracht. Die Zahl der geplanten neuen Wohnungen auf dem rund 8.100 Quadratmeter großen Grundstück (ehemals Pfleiderer-Areal) nördlich der Bahnlinie an der Olga- und Bismarckstraße wurde bereits von 140 auf 130 Wohnungen reduziert. Außerdem ist für jede Wohnung ein Stellplatz herzustellen.
Ausbau benötigter Wohnflächen
Gute Neuigkeiten für Häuslesbauer: Mehrheitlich beschloss das Gremium die Auslegung des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Weiler Ortskern“ und „Bronnbach“ (Planbereich 48/26 und 56/06) im Baugebiet „Schölleräcker“.Einstimmig fasste der Gemeinderat den Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan und der Satzung über örtliche Bauvorschriften „Weiler Ortskern“ und „Beutersberg“ - Carl-Zeiss-Straße (Planbereich 48/27 und 54/01) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB sowie das Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB für einzelne Flächen in diesem Bebauungsplangebiet.
Der Umwidmung von Gewerbe in Wohnen im Planbereich „Kohläcker-Ghai“ (Planbereich 69/12) stimmte das Gremium mehrheitlich zu. Hier sollen überwiegend Mehrfamilienhäuser und Mietwohnungsbau realisiert werden.