Wenn Sie Fragen im Bereich des Baurechts haben, können Sie beim Fachbereich Stadtentwicklung & Baurecht formlose Anfragen stellen. Sie können während der Öffnungszeiten vorbeikommen oder Ihre Fragen schriftlich stellen und gegebenenfalls mit Zeichnungen unterlegen. Für die Beantwortung dieser Anfragen wird keine Gebühr erhoben.
Wenn Sie grundsätzliche Fragen zu einzelnen wichtigen Punkten haben, die Sie vorweg förmlich geklärt haben möchten, können Sie zunächst einen Bauvorbescheid beantragen (Bauvoranfrage). Ein Bauvorbescheid dient nur zur Klärung einzelner Fragen, er ersetzt auch noch keine Baugenehmigung. Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn die entsprechende Baugenehmigung erteilt oder ein Kenntnisgabeverfahren durchgeführt wurde.
Eine Bauvoranfrage können Sie auch stellen, bevor Sie ein Grundstück erwerben. In der Entscheidung über die Bauvoranfrage werden die zur Entscheidung konkret gestellten Fragen verbindlich geklärt.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Vor Ablauf dieser Frist sollten Sie die Baugenehmigung für Ihr Vorhaben beantragen oder Unterlagen im Kenntnisgabeverfahren einreichen. Sie können den Bauvorbescheid auf Antrag aber auch um bis zu drei Jahre verlängern lassen. Anderenfalls erlischt die Bindungswirkung des Bauvorbescheids.