Erziehungsberatung in Anspruch nehmen
Vorab informieren:
Bei häufigen Streitigkeiten zwischen Ihnen und Ihren Kindern können Sie eine Erziehungsberatung in Anspruch nehmen.
Sie soll helfen,
- zwischen Ihnen und Ihren Kindern wieder eine Gesprächsbasis zu schaffen,
- Konflikte in der Erziehung zu lösen und
- weitere schwerwiegende Probleme zu verhindern.
- Sie suchen Hilfe oder wünschen eine Änderung Ihrer Situation
- Erziehungs- und Familienprobleme (zum Beispiel Konflikte zwischen Eltern und Kind, Erkrankungen, Gewalt, unterschiedliche Erziehungsvorstellungen der Eltern...)
- Verhaltensprobleme und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen im Kindergarten oder der Schule (zum Beispiel Konflikte mit anderen Kindern in der Gruppe; Selbständigkeit; Trennungsängste; Aggression; Konzentrationsprobleme)
- Entwicklungsauffälligkeiten (zum Beispiel Einnässen, Unruhe, Ängste...)
- Schulprobleme
- Krisen und Fragen im Jugendalter (zum Beispiel selbstverletzendes Verhalten, Probleme in der Gleichaltrigengruppe, Identitätsentwicklung, suizidale Krisen...)
- Fragen zur Erziehung (Kind hört nicht, Medienkonsum, Grenzen setzen, Regeln...)
- Psychologische Unterstützung in Krisensituationen
- Trennung und Scheidung (wie sagen wir es unserem Kind, Umgang, Elternverantwortung trotz Trennung...)
- Zusammenleben in der Familie
- Konflikte in Familie und Partnerschaft
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der zuständigen Stelle. Wenn möglich, stimmen Sie ihn mit Ihrem Kind ab und bringen Sie es zum Termin mit. Sie können aber auch alleine kommen.
In diesem Gespräch wird das weitere Vorgehen besprochen.
Kommen die Fachkräfte zur Ansicht, dass zusätzliche Hilfsmaßnahmen nötig sind, können Sie diese beim zuständigen Jugendamt beantragen. Zusätzliche Maßnahmen können beispielsweise sein:
- Erziehungsbeistand
- Erziehung in einer Tagesgruppe
- Sozialpädagogische Familienhilfe
Für die Erziehungsberatung sind in der Regel keine Unterlagen nötig. Werden bei der Beratung weitere Hilfsmaßnahmen beschlossen, informiert Sie die zuständige Stelle über erforderliche Unterlagen und Nachweise.
Keine
Für die Erziehungsberatung entstehen Ihnen keine Kosten.
Informationen erteilt das Landratsamts Rems-Murr-Kreis - Jugendamt
Beratungsstellen in Ihrer Nähe
Beratungsstelle für Familien und Jugendliche
Karlstraße 14
73614 Schorndorf
Telefon 07181 93889-5039
Telefax 07181 93889-5043
Offene Sprechstunde des Kreisjugendamts jeden Mittwoch von 11 bis 13 Uhr im Familienzentrum Schorndorf, Karlstraße 19, Büro 4 (nicht in den Ferien). Ohne Voranmeldung.