Schritt 3 von 3
Abwasserbeseitigung - Rückstau im Kanalnetz
Vorab informieren:
Trotz der Bemessung nach den jeweils geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik und des sorgfältigen Betriebs der öffentlichen Kanalisation können öffentliche Kanäle aus wirtschaftlichen Gründen nicht so dimensioniert werden, dass sie jeden außergewöhnlichen Regen einwandfrei ableiten können.
Es muss deshalb bei starkem Regen mit Einstau im Kanal und Rückstau in die Anschlusskanäle gerechnet werden. Diese Betriebszustände sind grundsätzlich zulässig und werden durch die technischen Regelwerke und somit auch durch die darauf beruhende Rechtsprechung gedeckt.
Die gleiche Situation kann eintreten, wenn in öffentlichen Kanälen durch Hemmnisse Verstopfungen beziehungsweise Querschnittsverengungen hervorgerufen werden oder durch Kanalspülungen Wasser in die Hausanschlusskanäle gedrückt wird.
Weil sich das Abwasser innerhalb des miteinander verbundenen Systems aus öffentlichen und privaten Leitungen nach dem Gesetz der kommunizierenden Röhren auf fast gleichem Niveau einstellt, werden auch die privaten Leitungen bis zur Rückstauebene gefüllt. Bei fehlender, defekter oder falsch positionierter Rückstausicherung tritt somit Schmutz- und/oder Niederschlagswasser aus den Ablaufstellen aus, die unterhalb der Rückstauebene liegen. Die Rückstauebene ist hierbei die Höhe der Straßenoberkante an der Anschlussstelle zum öffentlichen Abwasserkanal.
Um diese Situation auszuschließen, haben sowohl die städtische Abwassersatzung als auch die allgemein anerkannten technischen Regeln des Deutschen Instituts für Normung (DIN) den Schutz gegen Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation auf den Bauherrn/Eigentümer beziehungsweise den Architekten übertragen.
Es muss deshalb bei starkem Regen mit Einstau im Kanal und Rückstau in die Anschlusskanäle gerechnet werden. Diese Betriebszustände sind grundsätzlich zulässig und werden durch die technischen Regelwerke und somit auch durch die darauf beruhende Rechtsprechung gedeckt.
Die gleiche Situation kann eintreten, wenn in öffentlichen Kanälen durch Hemmnisse Verstopfungen beziehungsweise Querschnittsverengungen hervorgerufen werden oder durch Kanalspülungen Wasser in die Hausanschlusskanäle gedrückt wird.
Weil sich das Abwasser innerhalb des miteinander verbundenen Systems aus öffentlichen und privaten Leitungen nach dem Gesetz der kommunizierenden Röhren auf fast gleichem Niveau einstellt, werden auch die privaten Leitungen bis zur Rückstauebene gefüllt. Bei fehlender, defekter oder falsch positionierter Rückstausicherung tritt somit Schmutz- und/oder Niederschlagswasser aus den Ablaufstellen aus, die unterhalb der Rückstauebene liegen. Die Rückstauebene ist hierbei die Höhe der Straßenoberkante an der Anschlussstelle zum öffentlichen Abwasserkanal.
Um diese Situation auszuschließen, haben sowohl die städtische Abwassersatzung als auch die allgemein anerkannten technischen Regeln des Deutschen Instituts für Normung (DIN) den Schutz gegen Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation auf den Bauherrn/Eigentümer beziehungsweise den Architekten übertragen.
Die Kosten für einen ordnungsgemäßer Rückstauschutz sind vom Eigentümer zu tragen. Bei allgemeinen Rückfragen steht Ihnen das Tiefbauamt der Stadt Schorndorf zur Verfügung. Hinsichtlich der individuellen Beratung und Bewertung Ihrer Grundstücks-/ Gebäudeentwässerung ist Ihrerseits ein Fachplaner oder Fachinstallateur der Sanitärtechnik heranzuziehen.
DIN EN 12056 Teil 1 bis 4
DIN 1986-100
Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Schorndorf
DIN 1986-100
Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Schorndorf