Dienstleistung

Schritt 3 von 3

Wohnungsgeberbestätigung

Seit 1. November 2015 ist zur Anmeldung der Wohnung eine Erklärung des Wohnungsgebers erforderlich, die den Einzug in die angemeldete Wohnung bestätigt. Diese Bestätigung des Wohnungsgebers kann bei der Anmeldung abgegeben werden oder wird vom Wohnungsgeber direkt an die Meldebehörde geschickt.

Online-Prozess

Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen (Einzugstermin bestätigen)

Ergänzende Informationen zum Online Prozess

Sie benötigen ein kostenloses Service-BW-Bürgerkonto.

Online-Prozess

Wohnungsgeberbestätigung

Ergänzende Informationen zum Online Prozess

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Alternativ stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:

Vorab informieren:

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