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Zweitwohnungssteuer – Erklärung abgeben

Seit 01.01.2016 wird in Schorndorf, wie in vielen anderen Städten auch, eine Zweitwohnungssteuer erhoben. Die Zweitwohnungssteuer dient der Finanzierung der örtlich bereitgestellten Infrastruktur sowie den städtischen Einrichtungen.

Aktuell ist für dieses Anliegen leider noch kein Online-Prozess verfügbar.

Alternativ stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:

Vorab informieren:

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