Dienstleistung
Bebauungsplan einsehen
Vorab informieren:
Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Sie finden beispielsweise Festsetzungen
- zu Art und Maß der baulichen Nutzung,
- zur zulässigen Anzahl der Geschosse und
- zur zulässigen Dachform.
Zum Bebauungsplan gehört eine Begründung. Sie enthält Erklärungen zu den Zielen der Planung sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen.
In den Bebauungsplan kann jeder Einsicht nehmen.
Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Bei Grundstücken in bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan müssen sich Bauvorhaben in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, dürfen Sie es nicht bebauen. Ausnahmen sind nach dem Gesetz möglich.
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Bauleitplanung Weiler - Fachbereich Stadtentwicklung und Baurecht
keine
Sie können den Bebauungsplan bei der Gemeinde oder Stadt, in der sich das Grundstück befindet, einsehen. Sie sollten Angaben zu dem betroffenen Grundstück mitbringen, zum Beispiel Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer.
Daneben haben Sie die Möglichkeit, auch über das länderübergreifende Internetportal in bestimmte Bebauungspläne Einsicht zu nehmen.
Die Städte und Gemeinden sind dazu verpflichtet, die für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Planentwürfe im Aufstellungsverfahren in dieses Portal einzustellen. Viele Gemeinden haben über das Portal zudem ihre schon geltenden Bebauungspläne zugänglich gemacht.
keine
keine
Die Einsicht in den Bebauungsplan ist kostenlos.
Für Kopien werden ab dem 01.08.2009 folgende Gebühren erhoben:
Kopien: | |
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für die erste Kopie | 1,40 Euro pro Fall |
für jede weitere Kopie | 0,60 Euro pro Fall |
Plots aus Plänen | 11,30 Euro pro Fall |
(laufende Nummer 4, Städtisches Gebührenverzeichnis)
Zuständigkeit: | |
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Frau Haist | Auskunft Kernstadt |
Frau Petridou | Auskunft Teilorte |
Frau Pisula | Verwaltung |