Lebensmittelsicherheit - Verbraucherbeschwerde einreichen
Vorab informieren:
Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände müssen sicher sein und dürfen Sie nicht täuschen.
Beschwerden über diese Produkte sollten Sie immer zuerst dem Betrieb vortragen. Der Betrieb leistet bei berechtigten Klagen in der Regel Ersatz oder stellt die Missstände ab.
- Sie haben Beschwerden nach dem Verzehr eines Lebensmittels, der Anwendung eines Kosmetikproduktes oder nach dem Umgang mit Bedarfsgegenständen (beispielsweise Babyschnuller, Spielwaren, Besteck, Textilien, Lebensmittelverpackungen, Haushaltsreiniger)
- oder fühlen sich durch deren Zusammensetzung, deren Aufmachung oder durch Werbeaussagen getäuscht zum Beispiel über ihre Herkunft oder Qualität.
Auch wenn Sie Hygienemängel in Lebensmittelbetrieben wie zum Beispiel Gaststätten, Einzelhandel, Bäckereien, Metzgereien entdecken oder den Verdacht haben, dass dort gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen verstoßen wird, sollten Sie das melden.
- Der Betrieb beachtet Ihre Reklamation nicht oder die Vorkommnisse häufen sich.
Die Verbraucherbeschwerde müssen Sie bei der zuständigen Stelle persönlich, schriftlich oder telefonisch vorbringen.
Sie können die Verbraucherbeschwerde in der Regel auch anonym abgegeben. Mit der Lebensmittelüberwachungsbehörde können Sie Vertraulichkeit vereinbaren.
Die zuständige Stelle nimmt ein Protokoll über die Verbraucherbeschwerde auf. Danach führt eine Lebensmittelkontrolleurin oder ein Lebensmittelkontrolleur in dem Betrieb, in dem Sie das Produkt gekauft haben, eine Kontrolle durchführen. Sie oder er wird versuchen, eine Vergleichsprobe aus derselben Charge zu entnehmen. Wenn sie oder er in dem Geschäft keine Vergleichsprobe mehr erhält, wird die Lebensmittelkontrolleurin oder der Lebensmittelkontrolleur in einem anderen Geschäft nach einer geeigneten Vergleichsprobe suchen. Notfalls erfolgt die Untersuchung auch ohne eine Vergleichsprobe.
Hinweise über Betriebe, in denen Sie Hygienemängel beobachten, protokolliert sie ebenfalls. Eine Lebensmittelkontrolleurin oder ein Lebensmittelkontrolleur kontrolliert dann den betroffenen Betrieb und nimmt gegebenenfalls verschiedene Verdachtsproben.
Die zuständige Stelle übermittelt die Beschwerde- und Vergleichsprobe beziehungsweise die bei einer Betriebskontrolle entnommenen Verdachtsproben an das zuständige Chemische und Veterinäruntersuchungsamt. Dieses analysiert die Probe und erstellt ein lebensmittelrechtliches Gutachten.
Wenn erforderlich, leitet die für den verantwortlichen Hersteller oder Verkäufer zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde auf der Grundlage des Gutachtens weitere Maßnahmen ein. Sie kann beispielsweise
- weitere Nachproben erheben,
- weitere Ermittlungen im Betrieb durchführen,
- ein Bußgeld- oder Strafverfahren einleiten oder
- bei schweren Hygienemängeln den Betrieb (vorübergehend) sperren.
Kann das beanstandete Produkt zu gesundheitlichen Schäden bei anderen Verbrauchern führen, leitet die Lebensmittelüberwachungsbehörde umgehend geeignete Maßnahmen ein, um dies zu verhindern. Das können beispielsweise sein:
- ein Verkehrsverbot für das Erzeugnis,
- eine Rückrufaktion für die betroffenen Produkte oder Chargen,
- eine Information der Öffentlichkeit oder
- eine europaweite Warnmeldung
Möglichst viele Unterlagen zur Identität der Probe wie beispielsweise Kaufbelege, Werbeanzeigen, Originalpackung.
Zeitnah, damit nachteilige Veränderungen an der Beschwerdeprobe möglichst weitgehend ausgeschlossen werden können.
keine
Hinweis: Die Behörde erstattet Ihnen nicht die Ihnen entstandenen Kosten für die Beschwerdeprobe wie beispielsweise für den Kaufpreis.
Weitere Informationen über die amtliche Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg erhalten Sie auf den Internetseiten