Dienstleistung
Kindertageseinrichtungen - Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung beantragen
Vorab informieren:
Das Jugendamt kann den Kostenbeitrag ganz oder teilweise übernehmen, wenn die Belastung Ihnen nicht zuzumuten ist.
Die Gebührenermäßigung und die Gebührenbefreiung hängen von der Höhe Ihres Einkommens ab. Sie ist für alle Arten von Kindertageseinrichtungen möglich, zum Beispiel Kinderkrippe, Kindergarten, Hort.
Hinweis: Zusätzliche Aufwendungen wie Essensgelder und Ähnliches übernimmt das Jugendamt in der Regel nicht.
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
- Die Kindertageseinrichtung besitzt eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes.
Einen Antrag auf Kostenübernahme können Sie beim Jugendamt in Waiblingen stellen.
Die Antragsunterlagen finden Sie auf der Homepage beim Landratsamt (Jugendamt) Rems-Murr-Kreis.
Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Betreuungsbeginn in der Kindertagesstätte.
Keine
- § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) (Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen)
- § 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) (Erhebung von Kostenbeiträgen)
- § 82 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (Begriff des Einkommens)
- § 85 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (Einkommensgrenze)
Informationen erteilt das Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Wirtschaftliche Jugendhilfe