Wasserrechtliche Erlaubnis beantragen - Allgemeines
Vorab informieren:
Wenn Sie nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden können und darauf angewiesen sind, Ihr gereinigtes, häusliches Abwasser in ein Gewässer abzuleiten, müssen Sie dies genehmigen lassen. Durch diese Genehmigung erhalten Sie die widerrufliche Befugnis, ein Gewässer zu einem bestimmten Zweck in einer nach Art und Maß bestimmten Weise zu benutzen.
Die Genehmigung wird in der Regel in Form einer Erlaubnis erteilt. Diese ist unter Umständen mit Auflagen und einer Befristung verknüpft.
Eine wasserrechtliche Erlaubnis benötigen sie beispielsweise auch für das
- Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern (zum Beispiel Seen oder Bäche),
- Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern,
- Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern, soweit dies auf den Zustand des Gewässers oder auf den Wasserablauf einwirkt,
- Einbringen und Einleiten von Stoffen in oberirdische Gewässer,
- Einleiten von Stoffen in das Grundwasser,
- Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser.
Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis ist hier als untere Wasserbehörde zuständig.
Gesetzlich geregelt ist, wann eine Erlaubnis nicht erteilt werden kann.
Dies ist der Fall, wenn nicht vermeidbare, schädliche Gewässerveränderungen zu erwarten sind oder andere Anforderungen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht erfüllt sind. Im Übrigen steht die Entscheidung im pflichtgemäßen Ermessen (Bewirtschaftungsermessen) der zuständigen Behörde.
Beispielsweise setzt eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Direkteinleitung) unter anderem voraus, dass die Schadstofffracht des Abwassers nach dem Stand der Technik so gering wie möglich ist.
Der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis muss zusammen mit den erforderlichen Planunterlagen rechtzeitig vorab beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis in Waiblingen gestellt werden.
Für eine Abwasseranlage:
- Flurkarte/n zum ausgewiesenen Vorhabensbereich
- Lageplan im Maßstab 1 : 500 zum Standort der Abwasserbehandlungsanlage, dem Verlauf der Verrohrung für Abwasserleitungen und dem Standort für die sich daran anschließende Einleitstelle in das jeweilige Gewässer
- Betriebsbeschreibung mit Ausführungs- oder Systemzeichnung der vorgesehenen Abwasserbehandlungsanlage einschließlich der Mess- und Kontrollverfahren
- Betriebsbeschreibung für die bereits gewählte Kleinkläranlage (KKA)
- zeichnerische Darstellung des Einleitungsbauwerkes
Hinweis: Im Einzelfall müssen eventuell weitere Unterlagen vorgelegt werden.
Die wasserrechtliche Erlaubnis wird in der Regel auf 20 Jahre befristet erteilt.
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen direkt an Ihre zuständige Wasserbehörde.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Landratsamts Rems-Murr-Kreis unter folgendem Link www.rems-murr-kreis.de.