Förderungen für neue Heizungen

Der Klimageschwindigkeitsbonus beim Heizungstausch gilt auch für Betroffene von der Flutkatastrophe. Damit sind für den Einbau von Heizungen, die klimafreundlich betrieben werden, Förderungen von bis zu 70 Prozent möglich.

Die KfW hat für Antrag­stellende aus betroffenen Gebieten folgende Ausnahmeregelungen erlassen:

Mindestnutzungsdauer: Eine erneute Antrag­stellung ist auch ohne Ablauf der Mindest­nutzungs­dauer für ein bereits gefördertes Vorhaben möglich.

Klimageschwindigkeitsbonus: Eine Beantragung des Klima­geschwindig­keits­bonus ist auch dann möglich, wenn die Heizungs­anlage durch das Hoch­wasser beschädigt und nicht mehr funktions­tüchtig ist. Antrag­stellende müssen eine Eigen­erklärung, dass die Heizung vor dem Hoch­wasser funktions­tüchtig war, vorhalten und der KfW auf Verlangen vorlegen.

Kumulierungsgrenze: Eine Kombination mit anderen öffent­lichen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zu­schüssen ist bis zu 100 Prozent der geförderten Investitions­kosten möglich. Dabei werden auch Versicherungs­leistungen und andere staatliche Hilfen berück­sichtigt.

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