Der Klimageschwindigkeitsbonus beim Heizungstausch gilt auch für Betroffene von der Flutkatastrophe. Damit sind für den Einbau von Heizungen, die klimafreundlich betrieben werden, Förderungen von bis zu 70 Prozent möglich.
Die KfW hat für Antragstellende aus betroffenen Gebieten folgende Ausnahmeregelungen erlassen:
Mindestnutzungsdauer: Eine erneute Antragstellung ist auch ohne Ablauf der Mindestnutzungsdauer für ein bereits gefördertes Vorhaben möglich.
Klimageschwindigkeitsbonus: Eine Beantragung des Klimageschwindigkeitsbonus ist auch dann möglich, wenn die Heizungsanlage durch das Hochwasser beschädigt und nicht mehr funktionstüchtig ist. Antragstellende müssen eine Eigenerklärung, dass die Heizung vor dem Hochwasser funktionstüchtig war, vorhalten und der KfW auf Verlangen vorlegen.
Kumulierungsgrenze: Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist bis zu 100 Prozent der geförderten Investitionskosten möglich. Dabei werden auch Versicherungsleistungen und andere staatliche Hilfen berücksichtigt.