Der Gemeinderat hat am 23. Juli eine selektive Haushaltssperre beschlossen. Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich nun: Warum ist dieser Schritt notwendig? Welche Auswirkungen hat er? Und wie funktioniert ein kommunaler Haushalt überhaupt?
Auf dieser Seite beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Haushaltssperre und erklären verständlich die Hintergründe der kommunalen Finanzen.
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer
- Zahlungen aus dem Finanzausgleich
- Anteil an der Einkommensteuer
- Anteil an der Umsatzsteuer
- Gebühren (z. B. für Kinderbetreuung oder Verwaltungsleistungen)
- Zuweisungen und Zuschüsse von Bund und Land
- weitere Einnahmen, beispielsweise Mieten oder Pachten
Der städtische Haushalt ist der Finanzplan für ein Haushaltsjahr. Darin werden alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben zusammengestellt.
Der Haushaltsentwurf wird von der Stadtverwaltung erarbeitet und anschließend vom Gemeinderat beraten und beschlossen. Die Haushaltsansätze stellen dabei die Obergrenze dessen dar, was von den städtischen Einrichtungen ausgegeben werden darf.
Da sich die wirtschaftliche Entwicklung während des Jahres verändern kann, wird der Haushalt laufend überwacht. Entwickeln sich Einnahmen oder Ausgaben anders als geplant, muss die Stadt reagieren.
Das Ziel einer soliden Haushaltsführung ist es, die laufenden Ausgaben möglichst aus den laufenden Einnahmen zu finanzieren.
Dauerhafte Defizite führen dazu, dass Rücklagen aufgebraucht oder zusätzliche Kredite aufgenommen werden müssen. Dadurch wird der finanzielle Handlungsspielraum der Stadt immer kleiner.
Ein ausgeglichener Haushalt sorgt deshalb dafür, dass die Stadt auch künftig investieren und ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen kann.
Ein Haushalt wird meist vor Beginn eines Jahres beschlossen. In dieser Zeit können sich wichtige Rahmenbedingungen ändern.
Ergeben sich während des laufenden Haushaltsjahres erhebliche Verschlechterungen bei den Einnahmen oder Ausgaben, muss ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden.
Er aktualisiert die bisherigen Planungen und bildet die tatsächliche finanzielle Entwicklung besser ab. Auch über einen Nachtragshaushalt entscheidet der Gemeinderat.
Die finanzielle Lage der Stadt hat sich im Laufe des Jahres deutlich verschlechtert. Einer der Hauptgründe ist der starke Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen. Gleichzeitig steigen große Ausgabenblöcke – etwa für Personal, die Kreisumlage oder Zuschüsse.
Dadurch vergrößert sich das Defizit im städtischen Haushalt erheblich. Um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt zu sichern und eine weitere Verschlechterung zu verhindern, hat der Gemeinderat eine selektive Haushaltssperre beschlossen.
Die Haushaltssperre soll dazu beitragen, die Ausgaben konsequent zu priorisieren und den Haushalt bereits in der zweiten Jahreshälfte zu entlasten.
Eine Haushaltssperre bedeutet nicht, dass die Stadt ihre Arbeit einstellt oder keine Leistungen mehr erbringt.
Vielmehr werden Ausgaben, die nicht zwingend notwendig sind, zunächst zurückgestellt oder besonders streng geprüft. Ziel ist es, vorhandene Mittel vorrangig dort einzusetzen, wo sie für den laufenden Betrieb und gesetzliche Aufgaben benötigt werden.
Nicht von der Haushaltssperre betroffen sind unter anderem:
- gesetzliche Pflichtaufgaben
- Personalaufwendungen
- laufende Energieversorgung
- bereits abgeschlossene Verträge
- bereits beauftragte Projekte
- notwendige Ausgaben für den laufenden Betrieb
- Verkehrssicherungsmaßnahmen
Besonders geprüft oder zurückgestellt werden beispielsweise:
- neue Beschaffungen
- neue Investitionen ohne begonnenes Vergabeverfahren
- freiwillige Zuschüsse ohne Rechtsanspruch
- externe Beratungen
- externe Fortbildungen
- Fahrzeugersatzbeschaffungen
- IT-Erweiterungen
Kommunen übernehmen viele unterschiedliche Aufgaben. Dabei wird zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben unterschieden.
Pflichtaufgaben muss die Stadt gesetzlich erfüllen. Dazu gehören beispielsweise:
- Feuerwehr und Brandschutz
- Kinderbetreuung
- Schulen
- Melde- und Passwesen
- Straßenunterhaltung
- Abwasserbeseitigung
Freiwillige Aufgaben sind Angebote, die die Lebensqualität in einer Stadt verbessern, zu denen die Kommune aber gesetzlich nicht verpflichtet ist. Dazu zählen beispielsweise:
- Kulturveranstaltungen
- Vereinsförderung
- Sportförderung
- Stadtfeste
- freiwillige Zuschüsse
- Freizeitangebote
Ein großer Teil der städtischen Ausgaben entfällt auf gesetzliche Pflichtaufgaben, Personal, laufende Verträge oder bereits begonnene Investitionen. Diese Ausgaben lassen sich kurzfristig kaum reduzieren.
Deshalb konzentriert sich eine Haushaltssperre zunächst auf Ausgaben, die verschoben oder besonders geprüft werden können – etwa neue freiwillige Projekte, Zuschüsse oder Investitionen, für die noch keine verbindlichen Verträge abgeschlossen wurden. Bereits begonnene Bau- oder Investitionsprojekte werden dagegen häufig fortgeführt, weil Verträge bestehen oder Fördermittel verloren gehen könnten.
Die meisten Leistungen der Stadt werden weiterhin wie gewohnt erbracht.
Kindertagesstätten, Schulen, Feuerwehr, Straßenunterhaltung, Bürgerbüro oder Müllentsorgung gehören zu den gesetzlichen Aufgaben der Stadt und werden selbstverständlich weiterhin erfüllt.
Auswirkungen kann die Haushaltssperre vor allem bei neuen freiwilligen Projekten, Investitionen oder Zuschüssen haben, die zunächst zurückgestellt oder besonders sorgfältig geprüft werden müssen.
Die Gewerbesteuer gehört zu den wichtigsten eigenen Einnahmequellen einer Kommune.
Ihre Höhe hängt von den Gewinnen der Unternehmen vor Ort ab und kann deshalb von Jahr zu Jahr deutlich schwanken. Gehen die Unternehmensgewinne zurück oder werden Steuern nachträglich korrigiert, sinken auch die Einnahmen der Stadt.
Da viele Ausgaben – etwa für Personal oder gesetzliche Aufgaben – gleichzeitig weiterlaufen oder sogar steigen, entstehen schnell erhebliche Finanzierungslücken.
Nein.
Unzählige Städte und Gemeinden in Deutschland stehen derzeit vor ähnlichen Herausforderungen. Steigende Personal- und Sozialausgaben, höhere Umlagen, Inflation sowie eine schwächere wirtschaftliche Entwicklung belasten zahlreiche kommunale Haushalte.
Gleichzeitig übertragen Bund und Land den Kommunen immer mehr Aufgaben. Zwar gilt grundsätzlich das Konnexitätsprinzip – vereinfacht: „Wer bestellt, bezahlt.“ Viele Kommunen kritisieren jedoch, dass die finanzielle Unterstützung dafür häufig nicht ausreicht. Das verschärft die angespannte Haushaltslage zusätzlich.
Im Juni 2026 haben Schorndorf und zahlreiche weitere Kommunen bundesweit mit dem Aktionstag „Kommunen am Limit“ auf diese Entwicklung aufmerksam gemacht und eine bessere finanzielle Ausstattung der Städte und Gemeinden gefordert.
Mehr dazu erfahren Sie in unserer Stadtnachricht „Kommunen am Limit“.
Die Haushaltssperre gilt zunächst bis zum Ende des Jahres 2026.
Parallel arbeitet die Stadt weiter an Maßnahmen zur langfristigen Stabilisierung ihrer Finanzen. Dazu gehören unter anderem die Vorbereitung des Doppelhaushalts 2027/2028 sowie weitere Konsolidierungsmaßnahmen.
Sollte sich die finanzielle Lage deutlich verbessern, kann die Haushaltssperre auch vorzeitig aufgehoben werden.