Blick über Schorndorf

Teilnahmebedingungen: Aktion „Scho geBONgt?“

1. „Scho geBONgt?“ ist ein Gewinnspiel des Eigenbetriebs Tourismus und Citymanagement der Stadt Schorndorf. Zu gewinnen gibt es Einkaufsgutscheine im Wert von insgesamt 6100 Euro sowie Sach- und Erlebnisgeschenke teilnehmender Innenstadtgewerbe.

2. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

3. Teilnehmen kann jede natürliche Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Ausgenommen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eigenbetriebs Tourismus und Citymanagement Schorndorf.

4. Der Eigenbetrieb Tourismus und Citymanagement Schorndorf behält sich vor, aus wichtigem Grund die Teilnahme von einzelnen Personen von vornherein abzulehnen oder sie später vom Gewinnspiel auszuschließen sowie den Gewinn zurückzufordern. Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel in Fällen von Missbrauchs- oder Betrugsversuchen oder sonstigen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen vor.

5. Der Eigenbetrieb Tourismus und Citymanagement Schorndorf behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem objektivem Grund, auch nach dessen Beginn, abzusagen.

6. Das Gewinnspiel findet im Zeitraum vom 29. November 2021 bis 20. Dezember 2021 statt.

Die wöchentliche Ziehung der Gewinnerinnen und/oder Gewinner findet am 7., 14. und 21. Dezember 2021 durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung Schorndorf statt. Berücksichtigt werden alle gültigen Teilnahmen der jeweiligen Woche bis zum vorangegangenen Montag um 9 Uhr. Die Ermittlung der Gewinnerinnen und Gewinner erfolgt per Los.

Es werden sowohl Gutschein im Gesamtwert von 1450 Euro, als auch Sach- und Erlebnispreise verlost.

Zusätzlich gibt es unter allen Einsendungen innerhalb des Aktionszeitraums eine große Weihnachtsziehung nach Ablauf des Aktionszeitraums. Verlost werden Gutscheine im Gesamtwert von 1750 Euro

7. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt ausschließlich durch einreichen eines Kassenbons von Innenstadtbetrieben mit einem Einkaufs- beziehungsweise Verzehrwert von mindestens 15 Euro mit Kaufdatum ab dem 29. November 2021. Die Einreichung der Kassenbons kann durch den Einwurf des Bons oder einer Kopie zusammen mit einer ausgefüllten Teilnahmekarte in den Briefkasten des Eigenbetriebs Tourismus und Citymanagement vor dem Gebäude Johann-Philipp-Palm-Straße 10 oder durch den digitalen Upload unter www.schorndorf.de/gebongt erfolgen.

8. Jeder Bon darf nur einmal eingereicht werden.

9. Voraussetzung für die Teilnahme ist das vollständige Ausfüllen der Teilnahmekarte sowie die Abgabe der Einwilligungserklärung zur Nutzung der personenbezogenen Daten für die Zwecke des Gewinnspiels, einschließlich der Veröffentlichung des Namens im Falle eines Gewinns.

10. Die Gewinnerinnen und/oder Gewinner werden schriftlich oder per E-Mail informiert und müssen sich spätestens bis 31. Januar 2022 beim Eigenbetrieb Tourismus und Citymanagement per E-Mail oder telefonisch melden, um die Übergabe der gewonnenen Gutscheine zu vereinbaren. Andernfalls verfällt der Gewinn.

Bei Übergabe ist der Personalausweis vorzulegen.

Gewinne bis maximal 20 Euro werden per Post übersandt.

11. Eine vollständige oder teilweise Barauszahlung des Gewinns wird nicht vorgenommen.

12. Datenschutzinformationen: Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer versichern, dass die von ihnen gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor- und Nachname sowie Postanschrift, wahrheitsgemäß und richtig sind. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Auf Basis der Einwilligung durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemäß Art. 6 Absatz 1a EU-DSGVO, verarbeitet und speichert der Eigenbetrieb Tourismus und Citymanagement als Veranstalter die Daten für die Zwecke des Gewinnspiels. Spätestens vier Wochen nach Beendigung des Gewinnspiels werden die Daten gelöscht.

Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer kann die erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an den Eigenbetrieb Tourismus und Citymanagement Schorndorf zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht und eine weitere Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen.

Mit Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich die Teilnehmerin oder der Teilnehmer einverstanden, dass der Name im Falle eines Gewinns veröffentlicht werden darf (Zeitungen, Social Media und Webseite).

Eine über die Zwecke dieses Gewinnspiels hinausgehende Nutzung personenbezogener Daten, wird der Veranstalter nur dann vornehmen, wenn die Teilnehmerin oder der Teilnehmer dazu eine separate schriftliche Zustimmungserklärung abgegeben hat. Die Abgabe einer solchen Zustimmungserklärung für eine weitergehende Nutzung der personenbezogenen Daten ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel.

14. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

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