Bestens gerüstet für den Winter
Die kalten Monate erfordern vom Team der Zentralen Dienste Schorndorf (ZDS) Jahr für Jahr besonderes Engagement. Bei Bedarf machen sich die Beschäftigten mit zwölf Fahrzeugen auf den Weg, um die Straßen von Eis und Schnee zu befreien. In den vergangenen Wochen waren bereits die ersten Einsätze des Winters nötig, um Gefahren aufgrund von Glätte für die Bürgerschaft einzuschränken. „Unsere Lager sind komplett gefüllt, wir sind bestens auf weitere eisige oder schneereiche Tage vorbereitet“, sagt Roger Nocella, der das Team der ZDS leitet. So stehen unter anderem 600 Tonnen Salz, 350.000 Liter Sole in den großen Tanks auf dem Gelände in der Robert-Bosch-Straße 9 sowie 25 Tonnen Splitt zum Streuen zur Verfügung.
Rund 190 Kilometer lange Strecke
Aufgrund der Schorndorfer Topografie ist es nicht unüblich, dass die ZDS in höheren Lagen der Stadt schon Schnee räumen müssen, während es im Tal noch regnet. Sobald auch in den Tälern Winterdienst nötig ist, sind die Beschäftigten auf elf verschiedenen Touren im Stadtgebiet unterwegs. Die gesamte Streckenlänge umfasst rund 190 Kilometer. Je nach Wetterlage werden die Straßen dabei in einer festgelegten Reihenfolge geräumt. Priorität haben alle Hauptverkehrsstraßen sowie die Steilstrecken, aber auch Zubringerstraßen und Wege zu Schulen, Kindergärten oder gemeinnützigen Einrichtungen. Sofern es die Situation zulässt, werden anschließend noch Anliegerstraßen bedient.
Damit die Straßen morgens, wenn die meisten Menschen das Haus verlassen, geräumt sein können, starten die ZDS bei entsprechender Witterung schon um 3 Uhr eine Kontrollfahrt durch das gesamte Stadtgebiet. Bei Bedarf kann dann das gesamte Team alarmiert und der Winterdienst ab 5 Uhr begonnen werden.
Räum- und Streupflicht für Straßenanlieger
Doch nicht nur die ZDS sind dafür verantwortlich, Straßen von Schnee zu räumen und zu streuen. Die Räum- und Streupflicht gilt entsprechend der städtischen Satzung auch für Straßenanlieger. So müssen Gehwege werktags ab 7 Uhr, samstags ab 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesen Zeitpunkten Schnee fällt oder Glätte auftritt, ist unverzüglich – bei Bedarf auch wiederholt – zu räumen und zu streuen. Die Pflicht endet jeweils um 20 Uhr. Die Gehwege sind dabei auf einer Breite von mindestens 1,5 Metern zu räumen. Zum Streuen ist abstumpfendes Material, wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Salzhaltige Stoffe dürfen nur in Ausnahmefällen verwendet werden.
Weitere Informationen
Wer noch mehr rund um den Winterdienst in Schorndorf erfahren möchte, findet auf der städtischen Webseite unter www.schorndorf.de/winterdienst zusätzliche Informationen, darunter unter anderem auch die Satzung zur Räum- und Streupflicht für Straßenanlieger.