Blick über Schorndorf

Stadtnachricht

Heiße Phase vor der Europa- und Kommunalwahl


Am 25. Mai ist wieder ein "Superwahltag". Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, teilweise gleich bis zu fünfmal ihre Stimmen abzugeben. Das Europäische Parlament, die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart, der Kreistag, der Gemeinderat und die Ortschaftsräte sind zu wählen. Bei der Stadtverwaltung Schorndorf laufen die Vorbereitungen seit Wochen auf Hochtouren. Das Wahl-Team hat viele Dinge zu beachten und Aufgaben zu erledigen, damit am Wahltag alle der für die verschiedenen Wahlen bis zu rund 31.400 Wahlberechtigte ihre Stimme abgeben können. Die Stimmzettel werden seit Montag  mit Ausnahme der Europawahl - zum Versand vorbereitet. Alle Wahlberechtigten erhalten diese voraussichtlich bis zum 7. Mai zugestellt.

Mitarbeiter bereiten die Stimmzettel zum Versand vor

Wahlbenachrichtigungskarten

Derzeit werden die Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Wer bis zum 4. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt, doch wahlberechtigt zu sein, meldet sich bitte bei der Stadtverwaltung Schorndorf, Bürgerbüro, Zimmer 318, Urbanstraße 24, Telefon 602-319 bis 323.

EU-Bürger bei Europawahl nur auf Antrag wahlberechtigt

Bei den Kommunalwahlen (bis auf die Wahl der Regionalversammlung) sind die Bürger der EU-Mitgliedsländer automatisch wahlberechtigt. Um für die Europawahl in Deutschland ebenfalls wahlberechtigt zu sein, müssen diese Unionsbürger allerdings vor der Wahl einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Die Anträge müssen bis spätestens 4. Mai bei der Stadtverwaltung Schorndorf, Bürgerbüro, Künkelin-Rathaus, Urbanstraße 24, Zimmer 124, gestellt werden.

Wahlscheine für Briefwahl auf Antrag möglich

Für die Wähler, die am Wahltag den Wahlraum nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins und damit auf Briefwahlunterlagen zu stellen. Der Vordruck für diesen Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Anträge können ab sofort bei der Stadtverwaltung Schorndorf oder den Verwaltungsstellen abgegeben oder in den Briefkasten geworfen sowie per Post gesendet werden. Bitte darauf achten, dass die Anträge bis spätestens Freitag, 23. Mai, 18 Uhr bei der Stadtverwaltung Schorndorf eingehen. Die Briefwahlunterlagen werden zentral für die gesamte Stadt im Künkelin-Rathaus, Zentrale Auskunft, Urbanstraße 24, bearbeitet. Dort können die Briefwahlunterlagen abgeholt, beziehungsweise die Briefwahl auch direkt ausgeübt werden. Ab sofort kann auch per Internet unter www.schorndorf.de ein Antrag ausgefüllt und als E-Mail an die Stadtverwaltung gesendet werden.

Bitte beachten: Wer für eine andere Person Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen  Europawahl

Zur Wahl der Abgeordneten des Achten Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 25. Mai sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann? Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Europawahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

Der Stimmzettel wird in die Wahlschablone eingelegt. Die Felder für das "Kreuzchen" sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird  ebenfalls kostenlos  eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen. Angefordert werden können die Schablone und die Audio-CD bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden unter Telefon 0761 36122.

Barrierefreie Wahlräume

In Schorndorf und in den Stadtteilen werden insgesamt 34 Wahllokale eingerichtet. Folgende Wahllokale sind barrierefrei:

Kernstadt:

Wahlbezirk Nr. 001-01: Ev. Marienstift, Gymnastikraum, Johann-Philipp-Palm-Str. 44; Wahlbezirk Nr. 001-02: Künkelinschule, Mehrzweckraum, Schlichtener Str. 22; Wahlbezirk Nr. 002-04: Karl-Wahl-Begegnungsstätte, Zimmer 1, Augustenplatz 4; Wahlbezirk Nr. 002-05: Kindergarten Stadthaus, Gruppenraum, Gmünder Str. 30; Wahlbezirk Nr. 002-06: Kindergarten Stadthaus, Bewegungsraum, Gmünder Str. 30; Wahlbezirk Nr. 002-07: Karl-Wahl-Begegnungsstätte, Zimmer 2, Augustenplatz 4; Wahlbezirk Nr. 003-07: Max-Planck-Gymnasium, Schulzentrum Grauhalde; Wahlbezirk Nr. 003-08: Gottlieb-Daimler-Realschule, Aufenthaltsraum, Schulzentrum Grauhalde; Wahlbezirk Nr. 003-09: Gottlieb-Daimler-Realschule, Musiksaal, Schulzentrum Grauhalde; Wahlbezirk Nr. 005-12: Grafenbergschule, Blaues Gebäude, Cafeteria, Olgastr. 15; Wahlbezirk Nr. 005-14: Grafenbergschule, Blaues Gebäude, Cafeteria, Olgastr. 15; Wahlbezirk Nr. 005-18: Kath. Kindergarten, Mittlere Uferstr. 68; Wahlbezirk Nr. 006-15: Kepler-Grundschule, Zimmer 0.31, Alemannenweg 9; Wahlbezirk Nr. 006-16: Kepler-Grundschule, Zimmer 0.32, Alemannenweg 9; Wahlbezirk Nr. 006-19: Kepler-Grundschule, Zimmer 0.33, Alemannenweg 9.

Buhlbronn:

Wahlbezirk Nr. 108-21: Bürgerhaus Buhlbronn, Vereinsraum, Steinbühlstr. 5.

Haubersbronn:

Wahlbezirk Nr. 714-32: Schillerschule (Eingang Hauptschule), Zimmer 113a, Bei den Linden 18; Wahlbezirk Nr. 714-33: Schillerschule (Eingang Hauptschule), Zimmer 113, Bei den Linden 18.

Miedelsbach:

Wahlbezirk Nr. 209-42: Grundschule Miedelsbach, Eichendorffstr. 16.

Ober- und Unterberken:

Wahlbezirk Nr. 613-51: Schurwaldhalle Oberberken, Foyer, Wangener Str. 75.

Schlichten:

Wahlbezirk Nr. 310-61: Bürgerzentrum Schlichten, Rathausstraße 36.

Schornbach:

Wahlbezirk Nr. 512-72: Sommerrainschule, Sommerrain 3.

Weiler:

Wahlbezirk Nr. 411-82: Reinhold-Maier-Schule, Gymnastikraum (Eingang über Schorndorfer Str.); Wahlbezirk Nr. 411-83: Reinhold-Maier-Schule, Gymnastikraum (Eingang über Schorndorfer Str.).

Wahlschein

Wahlberechtigte, denen es aufgrund des fehlenden barrierefreien Zugangs des Wahlraums nicht möglich ist, den Wahlraum des Wahlbezirks aufzusuchen, in des-sen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, können einen Wahlschein beantragen. Der Wahlschein ermöglicht die Stimmabgabe in jedem Wahllokal von Schorndorf.


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