Stadtnachricht

Wahl des Oberbürgermeisters


Am 6. Juli findet die Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin von Schorndorf statt. Sollte am Wahltag kein/e Bewerber/in mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, kommt es am 27. Juli zur Neuwahl (Zweiter Wahlgang).

Derzeit werden den rund 31.300 wahlberechtigten Schorndorfer Bürgern die Wahlbenachrichtigungen, die auch für eine etwa erforderlich werdende Neuwahl (Zweiter Wahlgang) gelten, zugestellt. Wer bis zum 15. Juni keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, soll sich unbedingt beim Bürgerbüro, Künkelin-Rathaus, Urbanstraße 24, Telefon 602 - 319 bis 323, E-Mail: wahl(at)schorndorf.de, informieren. Der Stimmzettel wird dem Wahlberechtigten erst im Wahllokal ausgehändigt.


Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Schorndorf wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Diese werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in Schorndorf zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit ihrer Rückkehr wahlberechtigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht mindestens drei Monate in Schorndorf wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden allerdings nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Zur Ausübung des Wahlrechts muss die wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis, das vom 16. bis 20. Juni bei der Stadtverwaltung Schorndorf im Künkelin-Rathaus, Zentrale Auskunft, Urbanstraße 24, zur Einsichtnahme bereitgehalten wird, eingetragen sein.

Briefwahlunterlagen ab Freitag, 13. Juni erhältlich

Für die Wähler, die am Wahltag das Wahllokal nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins und damit auf Briefwahlunterlagen zu stellen. Der Vordruck für diesen Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der Antrag kann bei der Stadtverwaltung Schorndorf oder bei den Verwaltungsstellen abgeben werden.

Bitte darauf achten, dass der Antrag bis spätestens Freitag, 4. Juli, 18 Uhr bei der Stadtverwaltung Schorndorf eingeht. Die Briefwahlunterlagen werden zentral für die gesamte Stadt Schorndorf im Künkelin-Rathaus, Zentrale Auskunft, Urbanstraße 24, bearbeitet. Dort können die Briefwahlunterlagen abgeholt beziehungsweise die Briefwahl auch direkt ausgeübt werden. Bitte beachten: Wer für eine andere Person Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.


Briefwahlunterlagen online beantragen

Die Briefwahlunterlagen können auch online bis Donnerstag, 3. Juli, 11 Uhr, beantragt werden (www.schorndorf.de). Bei der Beantragung müssen der Wahlbezirk und die Wählernummer angegeben werden. Diese Angaben findet man auf der Wahlbenachrichtigung. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine verschlüsselte SSL-Verbindung.

Bei der Beantragung per E-Mail sind auch der Familienname, die Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift anzugeben (um die Angabe der Wahlbezirks- und Wählernummer wird gebeten).

Rechtzeitige Absendung der Wahlbriefe vor der Wahl

Um zu vermeiden, dass der Wahlbrief verspätet eingeht, sollte er innerhalb der Bundesrepublik Deutschland spätestens am Donnerstag, 3. Juli bei der Deutschen Post AG abgegeben werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen.


Barrierefreie Wahlräume

In Schorndorf und in den Stadtteilen werden insgesamt 34 Wahllokale eingerichtet. Folgende Wahllokale sind barrierefrei:

Kernstadt:

Wahlbezirk Nr. 001-01: Ev. Marienstift, Gymnastikraum, Johann-Philipp-Palm-Str. 44.

Wahlbezirk Nr. 001-02: Künkelinschule, Mehrzweckraum, Schlichtener Str. 22.

Wahlbezirk Nr. 002-04: Karl-Wahl-Begegnungsstätte, Zimmer 1, Augustenplatz 4.

Wahlbezirk Nr. 002-05: Kindergarten Stadthaus, Gruppenraum, Gmünder Str. 30.

Wahlbezirk Nr. 002-06: Kindergarten Stadthaus, Bewegungsraum, Gmünder Str. 30.

Wahlbezirk Nr. 002-07: Karl-Wahl-Begegnungsstätte, Zimmer 2, Augustenplatz 4.

Wahlbezirk Nr. 003-07: Max-Planck-Gymnasium, Schulzentrum Grauhalde.

Wahlbezirk Nr. 003-08: Gottlieb-Daimler-Realschule, Aufenthaltsraum, Schulzentrum Grauhalde.

Wahlbezirk Nr. 003-09: Gottlieb-Daimler-Realschule, Musiksaal, Schulzentrum Grauhalde.

Wahlbezirk Nr. 005-12: Grafenbergschule, Blaues Gebäude, Cafeteria, Olgastr. 15.

Wahlbezirk Nr. 005-14: Grafenbergschule, Blaues Gebäude, Cafeteria, Olgastr. 15.

Wahlbezirk Nr. 005-18: Kath. Kindergarten, Mittlere Uferstr. 68.

Wahlbezirk Nr. 006-15: Kepler-Grundschule, Zimmer 0.31, Alemannenweg 9.

Wahlbezirk Nr. 006-16: Kepler-Grundschule, Zimmer 0.32, Alemannenweg 9.

Wahlbezirk Nr. 006-19: Kepler-Grundschule, Zimmer 0.33, Alemannenweg 9.


Buhlbronn:

Wahlbezirk Nr. 108-21: Bürgerhaus Buhlbronn, Vereinsraum, Steinbühlstr. 5.


Haubersbronn:

Wahlbezirk Nr. 714-32: Schillerschule (Eingang Hauptschule), Zimmer 113a, Bei den Linden 18.

Wahlbezirk Nr. 714-33: Schillerschule (Eingang Hauptschule), Zimmer 113, Bei den Linden 18.


Miedelsbach:

Wahlbezirk Nr. 209-42: Grundschule Miedelsbach, Eichendorffstr. 16.


Ober- und Unterberken:

Wahlbezirk Nr. 613-51: Schurwaldhalle Oberberken, Foyer, Wangener Str. 75


Schlichten:

Wahlbezirk Nr. 310-61: Bürgerzentrum Schlichten, Rathausstraße 36


Schornbach:

Wahlbezirk Nr. 512-72: Sommerrainschule, Sommerrain 3


Weiler:

Wahlbezirk Nr. 411-82: Reinhold-Maier-Schule, Gymnastikraum (Eingang über Schorndorfer Str.)

Wahlbezirk Nr. 411-83: Reinhold-Maier-Schule, Gymnastikraum (Eingang über Schorndorfer Str.)


Wahlschein

Wahlberechtigte, denen es aufgrund des fehlenden barrierefreien Zugangs des Wahlraums nicht möglich ist, den Wahlraum des Wahlbezirks aufzusuchen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, können einen Wahlschein beantragen.

Der Wahlschein ermöglicht die persönliche Stimmabgabe in jedem beliebigen Wahllokal von Schorndorf.