Stadtnachricht

Kandidaten für OB-Wahl stehen fest


Die Kandidaten für die Wahl zum Oberbürgermeister/zur Oberbürgermeisterin der Stadt Schorndorf am Sonntag, 6. Juli stehen fest: der amtierende Oberbürgermeister Matthias Klopfer (46 Jahre) und der selbstständige Fahrlehrer Thomas Schaal (51 Jahre) aus Schorndorf. Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am Donnerstag, 12. Juni beide Bewerbungen zugelassen. Eine weitere Bewerbung wies das Gremium zurück, da diese nicht vollständig war.

OB Kandidaten

Vorstellung
Ab der kommenden Woche finden insgesamt acht öffentliche Bewerbervorstellungen statt:

Miedelsbach, Dienstag, 24. Juni 19 Uhr, Tannbachhalle
Haubersbronn, Dienstag, 24. Juni 20 Uhr, Festhalle
Schorndorf, Mittwoch, 25. Juni 20 Uhr, Barbara-Künkelin-Halle
Weiler, Freitag, 27. Juni 20 Uhr, Bronnbachhalle
Oberberken, Mittwoch, 2. Juli 19 Uhr, Schurwaldhalle
Schlichten, Mittwoch, 2. Juli 20 Uhr, Bürgerzentrum
Buhlbronn, Donnerstag, 3. Juli 19 Uhr, Bürgerhaus
Schornbach, Donnerstag, 3. Juli 20 Uhr, Brühlhalle

Saalöffnung ist eine halbe Stunde vor Beginn der Veranstaltungen. Die Reihenfolge, in der sich die Bewerber vorstellen, hat der Gemeindewahlausschuss einmalig für alle Vorstellungen durch das Los bestimmt: Es beginnt jeweils Matthias Klopfer.
Redezeit
In der Kernstadt beträgt im ersten Teil der Veranstaltung die Redezeit je 15 Minuten. Nach Schluss der Vorstellungsreden können im zweiten Teil Fragen aus dem Kreis der Zuhörerinnen und Zuhörer (Fragestellung höchstens eine Minute) an die auf dem Podium gemeinsam anwesenden Bewerber gestellt werden. Auf eine Frage kann jeder Bewerber antworten. Er hat für die Antwort jeweils maximal zwei Minuten Zeit. In den Teilorten beträgt die Gesamtzeit der Bewerbervorstellungen eine Stunde. Jedem Bewerber steht eine Redezeit von 30 Minuten zur Verfügung. Eine Befragung der Bewerber durch Zuhörer/innen ist hier jeweils im Rahmen ihres Zeitkontingents möglich.
Wahlbenachrichtigung
Sollte am Wahltag kein/e Bewerber/in mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, kommt es am 27. Juli zur Neuwahl (zweiter Wahlgang). An rund 31.300 wahlberechtigte Schorndorfer Bürgerinnen und Bürger wurden die Wahlbenachrichtigungen, die auch für eine etwa erforderlich werdende Neuwahl (zweiter Wahlgang) gelten, zugeschickt. Wer diese noch nicht erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, soll sich unbedingt beim Bürgerbüro, Künkelin-Rathaus, Urbanstraße 24, Telefon 602 - 319 bis 323, E-Mail: wahl(at)schorndorf.de, informieren. Der Stimmzettel wird dem Wahlberechtigten erst im Wahllokal ausgehändigt.
Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Schorndorf wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Diese werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in Schorndorf zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit ihrer Rückkehr wahlberechtigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht mindestens drei Monate in Schorndorf wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden allerdings nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Zur Ausübung des Wahlrechts muss die wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis, das vom 16. bis 20. Juni bei der Stadtverwaltung Schorndorf im Künkelin-Rathaus, Zentrale Auskunft, Urbanstraße 24, zur Einsichtnahme bereitgehalten wird, eingetragen sein.
Briefwahl
Für die Wähler, die das Wahllokal nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins und damit auf Briefwahlunterlagen zu stellen. Der Vordruck für diesen Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der Antrag kann bei der Stadtverwaltung Schorndorf oder bei den Verwaltungsstellen abgeben werden. Bitte darauf achten, dass der Antrag bis spätestens Freitag, 4. Juli, 18 Uhr bei der Stadtverwaltung Schorndorf eingeht. Die Briefwahlunterlagen werden zentral für die gesamte Stadt Schorndorf im Künkelin-Rathaus, Zentrale Auskunft, Urbanstraße 24, bearbeitet. Dort können die Briefwahlunterlagen abgeholt beziehungsweise die Briefwahl auch direkt ausgeübt werden. Bitte beachten: Wer für eine andere Person Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Die Briefwahlunterlagen können auch online bis Donnerstag, 3. Juli, 11 Uhr, beantragt werden (www.schorndorf.de). Bei der Beantragung müssen der Wahlbezirk und die Wählernummer angegeben werden. Diese Angaben findet man auf der Wahlbenachrichtigung.