Stadtnachricht

Öffentliches Saufgelage weiterhin ein Problem


Den Kommunen und der Polizei sind bei öffentlichen Saufgelagen weitgehend die Hände gebunden, um diese kurzerhand abzustellen und mit ihnen die lästigen Nebenwirkungen wie Lärm und Pöbeleien. Gefordert ist das Land als Gesetzgeber.

Oberbürgermeister Matthias Klopfer hat Innenminister Heribert Rech an dessen gegebenes Versprechen erinnert, eine entsprechende Gesetzesvorlage zu erstellen. Sein Schreiben nachfolgend im Wortlaut:

Im August 2009 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Polizeiverordnung zum Freiburger Alkoholverbot im sogenannten "Bermuda-Dreieck" aufgehoben. Bereits damals haben Sie angekündigt, die gesetzliche Grundlage für ein Verbot des öffentlichen Alkoholkonsums an örtlichen Brennpunkten als präventive Maßnahme der polizeilichen Gefahrenabwehr zu schaffen.

Dies wurde von der Landesregierung im November bei der Verabschiedung des "Gesetz zur Abwehr alkoholbeeinflusster Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung während der Nachtzeit und zum Schutz von alkoholbedingten Gesundheitsgefahren" im Landtag bekräftigt. Auch in Schorndorf gibt es massive Probleme mit angetrunkenen, lautstark pöbelnden Personengruppen, die sich an ganz bestimmten Plätzen der Innenstadt treffen. Die Freiluftsaison, die jetzt wieder begonnen hat, zeigt erste Folgen: Gestern mussten Polizei und Krankenwagen ausrücken. Eine große Gruppe Jugendlicher hielt sich grölend und alkoholisiert im "Schlosspark" auf. Park und ein dazugehöriger Spielplatz waren mit Unrat übersäht. Die jungen Leute zogen grölend durch die Schorndorfer Innenstadt. Eine 15-Jährige musste mit Verdacht auf Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert werden.

Durch Vorfälle wie diese sind die anwohnende Nachbarschaft und Passanten gestört und beeinträchtigt. Viele fühlen sich an solchen Plätzen bedroht. Durch die Alkoholisierung kann es auch zu tatsächlichen Bedrohungssituationen kommen, da sich die Jugenliche nicht mehr im Griff haben. Die Bürgerschaft und ich kann dies sehr gut nachvollziehen kann nicht verstehen, weshalb die Kommune hier nicht präventiv eingreift. Dies ist uns nach der derzeitigen Gesetzeslage nicht möglich. Wir können nur agieren, wenn bereits etwas passiert ist. Das ist zu wenig. Sehr geehrter Herr Minister, ich möchte Sie und Ihr Ministerium bitten, die angeküngigte Gesetzesgrundlage möglichst schnell auf den Weg zu bringen. Helfen Sie uns dabei, dass unser Land wieder sicherer wird und wir gegen den zunehmenden öffentlichen Alkoholkonsum, insbesondere Jugendlicher, mit allen Begleiterscheinungen präventiv vorgehen können. Für Ihre Unterstützung im Sinne der Städte und Kommunen in Baden-Württemberg bedanke ich mich.