Stadtnachricht

Politik im Rathaus: Stadträtinnen und Stadträte haben das Wort


Nächtliches Alkoholverbot in städtischen Grünanlagen

Dr. Max Klinger: Im Schorndorfer Schlosspark ist wieder was los! Mit einbrechender Dämmerung hat sich dort ein schillernder Haufen versammelt, der - in idyllischer Natur - lärmen und saufen will. Es wird ordentlich konsumiert - Legales und Illegales. Schnell ist die Rentnerin vertrieben, die die Abendstunden im Grünen genießen wollte; immerhin wird die Parkbank für das Abstellen der Bierkästen und voll aufgedrehter Klangkörper benötigt. Lautstark hallt die angefeuchtete Stimmung aus allen Kehlen. Bei so viel "Persönlichkeitsentfaltung" bleibt den Anwohnern nichts anderes übrig, als in der lauen Sommernacht die Fenster geschlossen zu halten. Je fideler das Treiben in den Tiefen des Parks, desto eher kommt es "unter Freunden" zu einem Streit oder einer handfesten Rauferei. Passanten machen jetzt besser einen Umweg, sonst riskieren sie - durch ihre bloße Anwesenheit (!) - als ungebetene Störenfriede ausgemacht und angepöbelt zu werden. So schön ist es nachts im Stadtpark! Am nächsten Morgen umschifft eine junge Mutter mit ihrem Kinderwagen zerborstene Wodkaflaschen. Auf dem Spielplatz blinken die Scherben im Sonnenlicht.

Eine übertriebene Fiktion? Keineswegs, das Problem der nächtlichen Saufgelage und Ruhestörungen im Schlosspark sowie am "Stadthallensee" ist hinlänglich bekannt. Nun meinen einige Wohlgesinnte, mit der Einführung eines "Runden Tisches" - unter der dekorativen Bezeichnung "kommunaler Kriminalpräventionsrat" - eine Lösung gefunden zu haben. Dieses Konzept hat jedoch einen gravierenden Schönheitsfehler: Die "Parkrabauken" sitzen nicht mit am Tisch und scheren sich auch nicht um die gleichberechtigten Bedürfnisse ihrer Mitbürger!

Erforderlich ist vielmehr eine klare Rechtsgrundlage für Ordnungsamt und Polizei, um zu Nachtzeiten (22 bis 6 Uhr) ein präventives Alkoholverbot in den städtischen Grünanlagen durchzusetzen. Da der Verwaltungsgerichtshof Mannheim für den Erlass einer städtischen Polizeiverordnung eine gesetzliche Ermächtigung fordert, ist es zu begrüßen, dass Innenminister Rech (CDU) eine Änderung des Polizeigesetzes vorgeschlagen hat. Bloße Platzverweise gegen einzelne Störer genügen nicht, um unsere Parkanlagen bei Nacht - für die überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger - sicherer und ruhiger zu machen. Unverständlich ist daher die Blockadehaltung des Koalitionspartners FDP. Niemand will hier amerikanische Verhältnisse und ein allgemeines Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Es stellt jedoch falsch verstandene Liberalität dar, wenn die faktischen Freiräume der Störer zu Lasten der Allgemeinheit bewahrt werden. Unter restriktiven Bedingungen - das heißt räumlich und zeitlich begrenzt - muss es daher möglich sein, auf öffentlichen Plätzen, die nachts schwierig zu kontrollieren und zu sichern sind, den Konsum von Alkohol als Treibstoff für Gewalt, Ruhestörung und Krawall zu verbieten!

Bis zur Änderung des Polizeigesetzes bleibt die Stadtverwaltung aufgerufen, den Erlass einer Benutzungsordnung für öffentliche Anlagen - wie jüngst in Sindelfingen geschehen (Vgl. Stuttgarter Zeitung vom 27.05.2010) - zu erwägen, in der das Trinken und Mitführen von Alkohol in den städtischen Grünanlagen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr verboten wird.