Stadtnachricht

Kommunalwahl und Europawahl
Informationen zum Wahlsonntag, 26. Mai 2019


In den kommenden Wochen werden allen Wahlberechtigten die Stimmzettel für die Gemeinderats-, Ortschaftsrats- und Kreistagswahlen sowie für die Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart mit der Post zugestellt. Es handelt sich um einen Umschlag mit der Aufschrift „Wichtige Wahlsache“. Den Wahlberechtigten ist es daher möglich, die Stimmzettel in aller Ruhe zu Hause vorzubereiten und dann mit schon ausgefüllten Stimmzetteln zur Wahl zu gehen.

Angesichts der -zig Stimmen, die der Wähler und die Wählerin bei der Kommunalwahl zu verteilen hat, ist es ratsam, sich in Ruhe zu Hause mit dem Kumulieren und Panaschieren zu beschäftigen, denn wer das in der Wahlkabine am Sonntag tun will, der braucht ein wenig Zeit. Zeit, in der andere warten müssen. Wer die Stimmzettel bereits zu Hause ausgefüllt hat,  muss sie im Wahllokal lediglich noch in der Wahlkabine in einen speziellen Stimmzettelumschlag stecken, den er vor Ort bekommt.

Die Briefwahl


Wählerinnen und Wähler, welche am Wahltag nicht in Schorndorf sind oder erkrankt sind, so dass der Gang zum Wahllokal nicht möglich ist, erhalten auf Antrag die Briefwahlunterlagen an die Wunschadresse zugestellt. Praktisch und sinnvoll ist es, die Briefwahlunterlagen mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu beantragen. Ein Bestandteil der Briefwahlunterlagen ist der Wahlschein. Unter Vorlage eines Wahlscheins sowie eines amtlichen Ausweisdokumentes können Wähler ihre Stimme, statt per Briefwahl zu wählen, am Wahltag auch im Wahllokal abgeben.

Briefwahlunterlagen bis 24. Mai


Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, 24. Mai, 18 Uhr, beantragt werden. Danach ist die Antragsfrist abgelaufen. Falls jedoch ein Wahlberechtigter glaubhaft versichert, dass ihm der rechtzeitig beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis Samstag, 25. Mai, ein neuer Wahlschein ausgestellt werden. Das Wahlamt hat an diesem Tag von 11 Uhr bis 12 Uhr geöffnet. Außerdem kann ein ins Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter einen Wahlschein noch bis zum Wahltag, 26. Mai, 15 Uhr, beantragen, wenn er, so die gesetzliche Formulierung, „wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung“ den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.

Wer einen Wahlscheinantrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Gleiches gilt für die Abholung der Briefwahlunterlagen im Wahlamt.

Das Wahlamt bittet darum, sicherzustellen, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen rechtzeitig wieder zurückzusenden sind. Die Wahlbriefe müssen bis spätestens am Wahltag, 18 Uhr, im Alten Rathaus, Marktplatz 1, eingegangen sein.

Bitte bei der Europawahl beachten: die Stimmzettel zur Europawahl werden nicht im Voraus zugeschickt, sondern erst im Wahllokal ausgegeben. Sie werden nur gefaltet und ohne Stimmzettelumschlag in die Wahlurne geworfen.

Dort gibt es Auskunft


Weitere Auskünfte zu den Wahlen geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Fachbereichs Bürgerservice (Bürgerbüro) unter der Telefonnummer 07181 602-3170 oder per Mail an: wahl(at)schorndorf.de