Stadtnachricht

Grillverbot am Schützenhaus Weiler und im Aichenbach aufgeboben




Aufgrund der Regenfälle der vergangenen Tage ist die akute Waldbrandgefahr gebannt und das Grillverbot am Schützenhaus Weiler und Aichenbach konnte aufgehoben werden.

Trotzdem sollten folgende Grundsätze beachtet werden:
  • Beachten Sie das generelle Rauchverbot in Wäldern, das grundsätzlich vom 1. März bis 31. Oktober gilt.
  • Brennende Zigaretten dürfen NICHT aus dem Auto geworfen werden, auch nicht in der Nähe des Waldrandes, am besten nirgendwo.
  • Grillen Sie nur an offiziellen Grillplätzen. Das Feuer muss an den erlaubten Plätzen immer beaufsichtigt und beim Verlassen vollständig gelöscht werden. Bei höchster Gefahrenstufe sind offene Feuer generell verboten, auch an den vorgesehenen Plätzen.
  • Grillen auf mitgebrachten Grillgeräten ist nicht gestattet.
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
  • Beachten Sie Sperrungen.
  • Meiden Sie die besonders gefährdeten Graswege und Grasparkplätze. Sie sind bis in tiefe Schichten ausgetrocknet. Schon ein heiß gelaufener Auto-Katalysator könnte dort einen Waldbrand entzünden.
  • Glasflaschen oder -scherben dürfen nicht in Wald und Flur landen. Sie können bei Sonneneinstrahlung wie ein Brennglas wirken.
  • Falls es doch zum Waldbrand kommt, muss dieser sofort und mit genauer Ortsangabe unter dem europaweiten Notruf 112 gemeldet werden.