Stadtnachricht

Beraten und beschlossen


In seiner letzten Sitzung am 25. Juli hatte der alte Gemeinderat vor der konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinderates (wir berichteten) noch über einige Tagesordnungspunkte zu entscheiden.

Neufassung der Gebührensatzung und Benutzungsordnung für Kitas vertagt

Zu entscheiden hatte das Gremium über Neufassung der Gebührensatzung und die Benutzungsordnung für die Kinderbetreuungseinrichtungen. Die Verwaltung schlug eine Gebührenerhöhung ab dem 1. September 2019 um drei Prozent sowie die Erhöhung der Einkommensgrenze ebenfalls ab 1. September 2019 auf 70.000 Euro jährliches Bruttoeinkommen vor. Familien, deren Familieneinkommen unter dieser Grenze liegt, können eine Reduzierung der Kita-Gebühren in Anspruch nehmen. Zudem bat die Verwaltung um Zustimmung zu den neu erarbeiteten Kriterien für die Vergabe von Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten. Nachdem die SPD-Fraktion einen Antrag auf Zweite Lesung für die Neufassung der Gebühren gestellt hatte, vertagte das Gremium den gesamten Tagesordnungspunkt auf die kommende Sitzung des Gemeinderates am 26. September.

Weitere Bebauungspläne auf den Weg gebracht

Mehrheitlich hat das Gremium den Satzungsbeschluss im Bebauungsplan und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Steinwasen“ (Planbereich 24/16) im beschleunigten Verfahren § 13a BauGB beschlossen. Dabei beschloss der Gemeinderat auch einstimmig die Anpassung des Flächennutzungsplans Schorndorf – Winterbach 2015 im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Steinwasen“ (Planbereich 24/16).

Ebenfalls einstimmig wurde der Satzungsbeschluss im Bebauungsplan und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Otter- und Vettergesäss“ (Planbereich 02/24) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Mehrheitlich wurde die Berichtigung Nr. 12 des Gemeinsamen Flächennutzungsplans Schorndorf - Winterbach 2015 im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Otter-und Vettergesäss“ (Planbereich 02/24) beschlossen.

Das Gremium beschloss einstimmig die Änderung des Geltungsbereichs und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Weiler Ortskern“ und „Beutersberg“ -Carl-Zeiss-Straße (Planbereich 48/27 und 54/01). Auch hierbei wurde einstimmig die Berichtigung Nr. 13 des Gemeinsamen Flächennutzungsplans Schorndorf - Winterbach 2015 im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Weiler Ortskern“ und „Beutersberg“ (Planbereich 48/27 und 54/01) beschlossen.

Mehrheitlich wurde der Satzungsbeschluss im Bebauungsplan und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Eichenbach-Hang“ (Planbereich 35/05) im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB i.V.m. §13a BauGB beschlossen. Ebenso mehrheitlich wurde die Berichtigung Nr. 14 des Flächennutzungsplans Schorndorf / Winterbach 2015 im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Eichenbach - Hang“ (Planbereich 35/05) beschlossen.

Einstimmig beschloss das Gremium den Satzungsbeschluss im vorhabensbezogenen Bebauungsplan und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Wiesenstraße“ - Wieslaufweg 8 (Planbereich 26/16) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.

Mehrheitlich beschloss das Gremium den Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch (BauGB) für das Bebauungsplangebiet „Rainbrunnen - Mittlere Brücke“ (Planbereich 25/34) in Schorndorf.

Nächste Sitzung

Die nächste Sitzung des Schorndorfer Gemeinderates findet am Donnerstag, 26. September statt.