Stadtnachricht

Volksbegehren „Rettet die Bienen“


In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“ durchgeführt. Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies im Rahmen der amtlichen oder freien Sammlung tun:

1. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet am Freitag, 18. Oktober 2019, und endet am Freitag, 17. Januar 2020. Die Eintragungsliste für die Stadt Schorndorf wird in der Zeit vom 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020 im Künkelin-Rathaus, 1. OG, Bürgerbüro, Urbanstraße 24, 73614 Schorndorf zu folgenden Öffnungszeiten
  • Montag: 8-14 Uhr
  • Dienstag: 8-18 Uhr
  • Mittwoch: 7-13 Uhr
  • Donnerstag: 8-18 Uhr
  • Freitag: 8- 12 Uhr
für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. Der Zugang ist auch mit Rollstuhl möglich.

2. Bei der freien Sammlung, die am Dienstag, 24. September 2019, begonnen hat, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Montag, 23. März 2020, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen.

Zu den Durchführungsbestimmungen und dem Gesetzesentwurf mit Begründung wird auf den Bekanntmachungstext auf der Homepage der Stadt Schorndorf unter www.schorndorf.de/volksbegehren-artenschutz verwiesen.