Stadtnachricht

Beraten und beschlossen


Im Asperfeld wird das neue Feuerwehrgerätehaus entstehen.

Der Schorndorfer Gemeinderat hat in der Sitzung der vergangenen Woche wichtige Weichen gestellt.

Neues Feuerwehrgerätehaus: „Den Gordischen Knoten zerschlagen“

„Der Gordische Knoten ist zerschlagen“, so drückt es Oberbürgermeister Matthias Klopfer aus. Bürgermeister Thorsten Englert formuliert so: „Nach langem Suchen ist der ideale Standort gefunden.“ Gemeint ist das Baugebiet für das neue Feuerwehrgerätehaus Oberberken. Im Asperfeld soll ein eingeschossiger Neubau mit rund 600 m² Fläche entstehen. Davon wird die Feuerwehr 480 m² belegen, die Ortsteilverwaltung 120 m². „Das Ziel ist es, das Gebäude 2022 einzuweihen“, so Englert. Möglich machen soll das ein sogenanntes GÜ-Verfahren, bei dem eine Baufirma komplett mit Planung und Umsetzung beauftragt wird. Die Kosten dafür werden mit 3,3 Millionen Euro veranschlagt, von denen das Innenministerium 120.000 Euro für die ersten zwei Stellplätze übernimmt. Der Antrag wurde einstimmig beschlossen.

Stadtbücherei: Verfahren mit größtmöglicher Kostensicherheit

Geebnet hat der Gemeinderat auch den Weg für größtmögliche Kostensicherheit beim Bau der neuen Stadtbücherei am Archivplatz. Das Gremium beauftragte die Verwaltung, europaweit ein kombiniertes Planungs- und Bauverfahren durchzuführen.

In seiner Sitzung am 17. November 2016 hatte der Gemeinderat sich für den Standort der neuen Stadtbücherei am Archivplatz 4 (derzeit Technisches Rathaus) und den Umbau dieses Gebäudes inklusive eines modernen Anbaus als Bibliotheksgebäude entschieden. Dieser Entscheidung folgte eine Mehrfachbeauftragung von fünf Architekturbüros. Gewonnen hat diese Mehrfachbeauftragung das Büro Ippolito Fleitz Group aus Stuttgart, mit dem seither intensiv an der Weiterentwicklung für das neue Büchereigebäude gearbeitet wurde. Ippolito Fleitz sieht einen kubischen Anbau an das historische Gebäude Archivstraße 4 vor, der die Geschosshöhe des bestehenden Altbaus aufnimmt. Der Anbau zeichnet sich dadurch aus, dass er - von oben belichtet - als offene Galerie konzipiert ist und somit Blickbeziehungen über alle fünf Stockwerke hinweg ermöglicht.

Im Oktober 2017 wurden die Planungen für das neue Büchereigebäude durch das Büro samt Kosten vorgestellt. Der Gemeinderat stimmte dem Neubau in der Archivstraße 4 zu.

Die fortgeschriebenen indexierten Baukosten sind nun im Haushaltsplan 2020 veranschlagt und bewegen sich bei rund 9,5 Millionen Euro. Da mit dem Umbau erst Mitte 2021 begonnen werden kann und die Fertigstellung Ende 2022 vorgesehen ist, wurden die 2017 ermittelten Baukosten durch Indizes hochgerechnet, darin sind heute bereits steigende Baukosten aufgrund von steigenden Materialkosten und Tariflöhnen berücksichtigt. An Zuschüssen für die neue Stadtbücherei rechnet die Verwaltung mit rund 4,86 Millionen Euro.

Nachdem nun seit Juli 2019 der neue Gemeinderat im Amt ist, stellte Gunter Fleitz, geschäftsführender Gesellschafter der Ippolito Fleitz Group, den aktuellen Sachstand zum Neubau der Stadtbücherei vor. Das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren erläuterte Dr. Frank Meininger, Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. Er begleitet das Verfahren in Zusammenarbeit mit der Stadtbau Schorndorf.

Gemeinschaftliches Forstrevier

Grünes Licht seitens des Schorndorfer Gemeinderates gab es für die Bildung eines gemeinschaftlichen Forstreviers mit der Gemeinde Plüderhausen. Die anstehende Forstreform zum 1. Januar 2020 wäre in Plüderhausen mit einem Revierleiterwechsel verbunden. Daher hatte die Gemeinde Plüderhausen angefragt, ob eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Forst möglich wäre. Dem hat der Schorndorfer Gemeinderat zugestimmt.

Baugebiet „Schölleräcker“ – neues Gutachten erforderlich

„Ein großer Wermutstropfen und unbefriedigend für alle Beteiligten“, so fasst Oberbürgermeister Matthias Klopfer zusammen, dass für das Baugebiet „Schölleräcker“ die Geruchsemissionen neu berechnet werden müssen – Grund ist eine gesetzliche Änderung. Das heißt, dass das geplante Gebiet aller Voraussicht nach kleiner werden muss. Ein endgültiges Gutachten und damit die Rahmenbedingungen für die weitere Planung liegen Anfang des kommenden Jahres vor. Dann steht auch fest, ob die Verwaltung in ein beschleunigtes Verfahren wechseln oder bei dem bisherigen Bebauungsplanverfahren bleibt. In seiner Sitzung hat der Gemeinderat, um möglichst flexibel zu bleiben, den Aufstellungsbeschluss für das beschleunigte § 13b-Verfahren gefasst. Eine Rückkehr zum Regelverfahren bleibt aber trotzdem möglich.

Änderung bei Zuschüssen beschlossen

Der Gemeinderat hat einstimmig eine Änderung der Zuschüsse für den Tageselternverein, die Tagespflege und die TigeR-Gruppen beschlossen. So übernimmt die Stadtverwaltung nun rückwirkend zum 1. Januar 2019 einen Anteil der Verwaltungskosten des Tageselternvereins in Höhe der betreuten Kinder in Schorndorf. Die weiteren Zuschüsse werden jeweils im Folgejahr rückwirkend ausgezahlt. Dies ist befristet auf drei Jahre mit Option der jährlichen Verlängerung. Der Zuschuss entfällt, sobald der Landkreis Anteile für die Verwaltung zur Verfügung stellt.

Der jährliche Fixkostenzuschuss an den Tageselternverein wird rückwirkend zum 1. Januar 2019 auf 60.000 Euro erhöht. Dies ist ebenfalls auf drei Jahre mit Option der jährlichen Verlängerung befristet. Auch hier werden die Zuschüsse im Folgejahr rückwirkend ausgezahlt. Die Tagespflegepersonen für die Versorgung der Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt werden ab dem 1. Januar 2020 mit einem Euro je Kind und Stunde bezuschusst. Der Zuschuss entfällt, sobald der Kreis eine Erhöhung seines Zuschusses vornimmt. Die Tagespflegepersonen in den TigeR-Gruppen erhalten ab dem 1. Januar 2020 eine Platzpauschale von 7.500 Euro pro Jahr und eine Sachkostenpauschale von 2.500 Euro pro Jahr. Die Höhe der Pauschalen wird alle drei Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Für die laufenden Aufgaben der Betreuung und Verwaltung der TigeR-Gruppen erhält der Tageselternverein ab dem 1. Januar 2020 einen Stellenanteil von fünf Prozent je TigeR-Gruppe. Dies gilt auch für die bestehenden Gruppen. Für jede neu eingerichtete TigeR-Gruppe ab dem 1. Januar 2020 erhält der Verein für das erste Betriebsjahr einen Stellenanteil von 15 Prozent. Sobald der Landkreis Stellenanteile für die Betreuung der TigeR-Gruppen zur Verfügung stellt, entfällt dieser Zuschuss.

Kindertagesstätte Stöhrerweg in städtischer Hand

Die Stadt Schorndorf übernimmt die Trägerschaft für die neue sechsgruppige Kindertagesstätte Stöhrerweg. Dies hat der Gemeinderat mehrheitlich entschieden – und damit gegen einen externen Träger gestimmt, der EU-weit hätte ausgeschrieben werden müssen.

Mobilfunkmasten – Tagesordnungspunkt vertagt

Die Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung von Mobilfunkmasten auf städtischen Liegenschaften wurde in die Gemeinderatssitzung vom 13. Februar 2020 vertagt.