Stadtnachricht

Jahreswechsel: Kein Feuerwerk in der Altstadt


Innerhalb der Markierung gilt das Feuerwerksverbot.

In der Silvesternacht 2008/2009 ging auf dem Tübinger Marktplatz ein Fachwerkhaus in Flammen auf. Eine Rakete hatte sich in den Dachgiebel gebohrt und ihn in Brand gesetzt. Es entstand ein Schaden in Millionenhöhe und nur durch einen Großeinsatz der Feuerwehr konnte eine noch größere Katastrophe verhindert werden.

Auch in anderen Städten ist es in den letzten Jahren zu Bränden unterschiedlichen Ausmaßes gekommen. Schorndorf ist von solchen Ereignissen bisher zum Glück verschont geblieben.

Bundesweites Verbot

Aber unter dem Eindruck solcher Brände wurde im Jahr 2009 ein bundesweit geltendes Abbrennverbot für Feuerwerkskörper gerade auch in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern erlassen. Das Feuerwerksverbot gilt unter anderem in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern und Kirchen kraft Gesetzes.

In der Schorndorfer Altstadt gibt es fast überall Fachwerkhäuser, so dass man sich auch so gut wie überall in unmittelbarer Nähe befindet. Aus diesem Grund wurden die Grenzen der Zone, in denen das Feuerwerksverbot generell gilt, durch eine Allgemeinverfügung konkretisiert. Der dazugehörige Plan ist nebenan abgedruckt.

Verboten sind pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II wie Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien usw.

Die Stadtverwaltung hat einen Informations-Flyer herausgegeben, der in den Rathäusern, in Gaststätten, den Verkaufsstellen von Feuerwerkskörpern und an vielen weiteren Stellen in der Altstadt ausgelegt wird. Zudem werden Schilder an allen wesentlichen Eingängen der Altstadt aufgestellt, die auf das Verbot hinweisen. In der Silvesternacht gibt es dann verstärkte Kontrollen durch die Ordnungskräfte der Polizei und eines privaten Sicherheitsdienstes. Wer sich dennoch nicht an das Verbot hält, muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Nach dem geltenden Sprengstoffgesetz kann eine solche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Informationen

Weitere Informationen zum Thema erhält man beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Urbanstraße 24, Zimmer 104, Telefon 602-3130. Dort kann auch die Allgemeinverfügung und ihre Begründung gelesen werden.