Stadtnachricht

Stadt Schorndorf setzt Verordnung der Landesregierung zur Schließung von Einrichtungen um


„Bisher gilt diese Verordnung noch nicht für den Einzelhandel wie beispielsweise für Boutiquen und Kleiderläden, wir gehen aber davon aus, dass dies spätestens zum Donnerstag dieser Woche erfolgen wird, so wie es Bundeskanzlerin Angela Merkel bereits formuliert hat. Bis dahin wird allen Betrieben gleichermaßen empfohlen, die besonderen Schutz- und Hygienemaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus zu beachten und umzusetzen. Dazu gehört auch, überfüllte Ladenräume und Warteschlangen zu vermeiden“, sagt Oberbürgermeister Matthias Klopfer.

Geöffnet bleiben sollen: Einzelhandelsbetriebe für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen und Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Zeitungsverkauf, Waschsalons und der Großhandel. Für diese Geschäfte soll das Verkaufsverbot an Sonntagen bis auf weiteres aufgehoben werden.

„Wir haben eine anhaltende dynamische Situation und müssen jederzeit mit weiteren Maßnahmen rechnen und aktuell und schnell reagieren. Ich bin mir bewusst, dass dies für alle Beteiligten schwierig ist, besonders für die Geschäfte und Unternehmen in unserer Stadt. Klar ist, dass in einer solch dramatischen Situation alle zusammenstehen müssen. Viele Einzelmaßnahmen sind notwendig. Ich sage zu, dass wir alles daran setzen werden, umfangreiche Unterstützung und unkomplizierte Lösungen anbieten zu können wie bei den Sondernutzungsgebühren, um nur ein Beispiel zu nennen. Diese erneute Verschärfung führt zu massiven Einschränkungen unseres gesellschaftlichen Lebens in unserer Stadt. Ich bedaure, dass wir diese Schritte gehen müssen, halte sie allerdings für zwingend und sinnvoll, um die Ausbreitung des Virus weiter zu verlangsamen. Gleichzeitig hoffe ich, dass wir diese Situation als Stadtgesellschaft gemeinsam und in Solidarität meistern.“ Auch Klopfer appelliert an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt: „Bleiben Sie zuhause, reduzieren Sie Ihre sozialen Kontakte auf die unbedingt notwendigen und halten Sie sich dringend an die Verordnungen.“
 
In der Verordnung der Baden-Württembergischen Landesregierung, die aktuell bis Juni gilt, heißt es:
 
„Die Verordnung regelt neben der bereits kommunizierten Schließung mit wenigen Ausnahmen von Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Hochschulen auch das Betriebsverbot folgender Einrichtungen:
 
– Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
–Bildungseinrichtung jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkhochschulen
–Kinos,
–Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder, Saunen,
–Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen,
–Volkshochschulen und Jugendhäuser (in Schorndorf gilt dies auch für die Jugendmusikschule),
–öffentliche Bibliotheken,
–Vergnügungsstätten sowie
–Prostitutionsstätten.
 
Alle Besuche in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Dialyse-Einrichtungen und Tageskliniken sind ab sofort bis auf weiteres verboten. Ausnahmen sind nur bei erkrankten Kindern, in Teilen der Psychiatrie und zur Sterbebegleitung unter Auflagen erlaubt. In Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sind Besuche nur mit Erlaubnis der Einrichtungsleitung und unter Schutzvorkehrungen möglich. Personen mit Anzeichen von Atemwegserkrankungen sowie Kontaktpersonen von Corona-Erkrankten ist der Zutritt zu all diesen Einrichtungen komplett untersagt.
 
Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt. Von diesem Verbot ausgenommen sind Speisegaststätten, wenn sichergestellt ist, dass
– die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,
– Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist und
– in geeigneter Weise sichergestellt wird, dass im Falle von Infektionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben.
 
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel mit mehr als 100 Teilnehmern sind verboten. Darüber hinaus gilt grundsätzlich die dringende Empfehlung alle Veranstaltungen, die nicht unbedingt notwendig sind, abzusagen – auch Familienfeiern mit weniger als 100 Gästen etc. Bei öffentlichen Veranstaltungen mit weniger als 100 Teilnehmern entscheiden die zuständigen Behörden vor Ort auf Basis einer Risikoabwägung anhand der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und unter Berücksichtigung des lokalen Infektionsgeschehens über ein Verbot.“ (Pressemitteilung zur Verordnung der Baden-Württembergischen Landesregierung).

Krisenstab, Info-Hotline und Infoseite www.schorndorf.de/corona

Die Stadtverwaltung hat einen Krisenstab eingerichtet, der sich täglich trifft, um aktuelle Entwicklungen zu bewerten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen einzuleiten. Ebenfalls eingerichtet hat die Stadtverwaltung eine Info-Hotline. Unter 07181 602-3333 und E-Mail corona-info(at)schorndorf.de beantworten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Fragen rund um die Maßnahmen in Schorndorf. Die Hotline ist Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr und Samstag und Sonntag von 10 bis 14 Uhr besetzt. In dieser Zeit wird auch das E-Mail-Postfach bedient. Zu beachten ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine medizinischen Fragen beantworten. In medizinischen Fällen gilt weiterhin, dass sich die Bürgerinnen und Bürger an ihre Hausärzte beziehungsweise das zuständige Gesundheitsamt wenden müssen. Alle Informationen, die Schorndorf betreffen, finden sich online auf der städtischen Internetseite www.schorndorf.de/corona.

Allgemeine Informationen zum Corona-Virus sind auf der Seite des Rems-Murr-Kreises unter www.rems-murr-kreis.de und www.bundesgesundheitsministerium.de zusammengestellt.