Stadtnachricht

Hilfsfonds für Gastronomie, Einzelhandel und kleinere Unternehmen und weitere Unterstützung


Ab kommenden Mittwoch, 1. April, können Betroffene einen Antrag auf Leistungen aus dem Fonds stellen. Das Antragsformular steht unter www.schorndorf.de/wirtschaft/corona zur Verfügung.
 
Folgende drei Kriterien müssen für die Antragstellung erfüllt sein:
  • Ein Antrag auf Soforthilfe vom Bund muss gestellt sein (Bescheid erforderlich)
  • Ein Antrag auf Soforthilfe vom Land Baden-Württemberg muss gestellt sein (Bescheid erforderlich)
  • Mit dem Vermieter muss über eine Mietminderung, einen Mieterlass gesprochen sein (Nachweis erforderlich)
Die Einzelfallentscheidungen trifft der Fachbereich Wirtschaftsförderung nach Vorlage und Sichtung der Unterlagen. Es gilt: Der Antragsteller kann in begründeten Härtefällen einmalig maximal bis zu 2.000 Euro erhalten. Fragen rund um den Hilfsfonds beantwortet der Fachbereich Wirtschaftsförderung montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 07181 602-4444.

Aussetzung von Abschlägen für Strom und/oder Gas

Die Stadtwerke Schorndorf bieten Gastronomen, Einzelhändlern und Kleingewerbe-Unternehmen die Möglichkeit, die Abschlagszahlungen für Strom und/oder Gas für die Monate April, Mai und Juni vorerst auszusetzen. Dazu schreiben die Stadtwerke in den kommenden Tagen jene Innenstadt-Unternehmen an, die Abschlagszahlungen zu leisten haben, die für Strom und/oder Gas jeweils höher als 50 Euro liegen. Die Rückzahlung der ausgesetzten Beträge können die Unternehmen dann auf die Monate Juli bis Dezember 2020 verteilt leisten. Fragen rund um die Aussetzung der Abschlagszahlungen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtwerke-Kundencenters unter Telefon 07181 96450-444 und unter E-Mail an info(at)stadtwerke-schorndorf.de.

Erleichterungen bei Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer

Bund, Ländern und Kommunen kommen Gewerbetreibenden durch steuerliche Maßnahmen entgegen.
 
Gewerbesteuer: Bei Herabsetzungen der Gewerbesteuer für das laufende Jahr 2020 können sich die Steuerpflichtigen an die zuständigen Finanzämter wenden. Das landeseinheitliche Antragsformular, mit dem die Herabsetzung bei den Finanzämtern beantragt werden kann, steht unter www.schorndorf.de/wirtschaft/corona zum Herunterladen zur Verfügung.

Die Stadt Schorndorf ist Ansprechpartner bei zinslosen Stundungen für Nachzahlungen aus Vorjahren und bei kurzfristigen Liquiditätsengpässen - sofern die Vorauszahlungen gleich bleiben sollen. In diesen Fällen genügt ein formloser Antrag bei der Stadtkasse Schorndorf, gerne an Tanja Kohler vom Fachbereich Finanzen per E-Mail an tanja.kohler(at)schorndorf.de, Telefon 07181 602-2300. Im Antrag sollten die zu stundenden Beträge genannt werden, das Buchungszeichen, eine kurze Begründung des Corona-bedingten Ertragsausfalls und Kontaktdaten für Rückfragen. Den zinslosen Stundungen wird vorerst bis spätestens 31. Dezember 2020 stattgegeben.
 
Vergnügungssteuer: Nachdem der Betrieb von Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Spielstätten sowie Schank- und Speisewirtschaften untersagt ist, können auch keine Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit mehr betrieben werden. Diese unterliegen der Vergnügungssteuer der Stadt Schorndorf. Betroffene Betreiber haben die Möglichkeit, einen formlosen Antrag auf Stundung der Vergnügungssteuer mit dem Vermerk „Corona-Pandemie“ an Tanja Kohler vom Fachbereich Finanzen zu stellen: per E-Mail an tanja.kohler(at)schorndorf.de, Telefon 07181 602-2300. Alle Fragen rund um das Thema Vergnügungssteuer beantwortet Alisa Silbereis vom Fachbereich Finanzen unter E-Mail alisa.silbereis(at)schorndorf.de, Telefon 07181 602-2120.

Hotline für Unternehmen – neue Durchwahl

Darüber hinaus hat die Verwaltung eine Hotline für Unternehmen eingerichtet: montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr unter der neuen Telefonnummer 07181 602-4444. Gleichzeitig haben Unternehmen die Möglichkeit, sich für einen Newsletter anzumelden, den die Stadtverwaltung ab sofort verschicken wird. Hier sind dann aktuelle Informationen für Unternehmen zu finden. Die Anmeldung zum Newsletter erfolgt über folgenden Link: www.schorndorf.de/wirtschaft/corona.

Appell an Vermieter

Für zahlreiche Unternehmen fallen durch die Corona-Pandemie und die daraus folgenden Maßnahmen zur Eindämmung des Virus die wesentlichen Einkommensquellen weg. Damit wird ihnen ihre Existenzgrundlage entzogen. Bund und Land haben einen Schutzschirm für die Wirtschaft gespannt, unter anderem werden auch finanzielle Soforthilfen zur Verfügung gestellt. Ob diese ausreichen werden, ist noch unklar. Fakt ist: Die Fixkosten der Selbständigen und Betriebe laufen weiter. Ein wesentlicher Kostenfaktor sind häufig die Mieten.

Die Stadt Schorndorf ruft aus diesem Grund alle Vermieter auf, ihre gewerblichen Mieterinnen und Mietern unbürokratisch zu unterstützen und mit Kulanz bei der temporären Anpassung der Mieten einen solidarischen Beitrag zu leisten, wo immer das möglich ist. „Damit setzen Sie in außergewöhnlichen Zeiten ein wichtiges Zeichen der Solidarität und tragen zum Erhalt unseres breit gefächerten Einzelhandels- und Gastronomieangebots bzw. der Wirtschaftsstruktur unmittelbar bei“, so Oberbürgermeister Matthias Klopfer. Die Stadtverwaltung geht bei ihren Gewerbeobjekten mit gutem Beispiel voran. Darüber hinaus kommt die Stadtverwaltung den Gewerbetreibenden durch steuerliche Maßnahmen entgegen.