Stadtnachricht

SchoWo und Weintage abgesagt


2019 feierte die SchoWo 50+1 Jubiläum. (Foto: Breusch)

Nur ein paar Stunden nachdem Bund und Länder am 15. April die neue Verordnung bekannt gegeben hatten, verkündete Jürgen Dobler, Hauptorganisator der SchoWo, die Hiobsbotschaft in den sozialen Netzwerken: Die SchoWo 2020 ist abgesagt. „Es bleibt uns nicht viel mehr, als fassungslos hinzunehmen, was unabänderlich ist – und uns zumindest zu freuen, dass wir unser großes SchoWo-Jubiläum im letzten Jahr so erfolgreich und fröhlich als Highlight der letzten 50 Jahre feiern durften“, schreibt Jürgen Dobler. Bis vorerst 31. August gilt bundesweit das Verbot für Großveranstaltungen. Auch die Schorndorfer Weintage wurden abgesagt. Doch auch nach diesem Datum wird man nicht plötzlich zur Normalität übergehen, da ist sich Oberbürgermeister Matthias Klopfer sicher: „Wir werden auf viele weitere Veranstaltungen in diesem Jahr verzichten müssen.“ Unklar ist derzeit noch, ob und wenn ja in welchem Rahmen kleinere Veranstaltungen wie „Kultur am See“ oder „Summer in the City“ stattfinden dürfen. OB Klopfer hofft hier auf Klarheit nach der nächsten Sitzung von Bund und Ländern, die für den 30. April angesetzt ist.

Öffnung Einzelhandel

Große Erleichterung gab’s hingegen für einen Großteil der Einzelhändler. Alle Geschäfte bis 800 m² durften am 20. April unter Einhaltung der Hygienevorschriften wieder ihre Türen öffnen. „Es ist schön, dass wieder Leben in die Stadt kommt und ich kann nur jedem ans Herz legen, jetzt auch wieder einkaufen zu gehen. Die Einzelhändler brauchen unsere Unterstützung dringender denn je“, betont OB Klopfer. Abstand halten sei dabei die oberste Prämisse.

Einige wenige Geschäfte in der Schorndorfer Innenstadt müssen weiterhin geschlossen bleiben: H&M und Bantel. Der Versuch des Kaufhauses Bantel, nur eine Ebene öffnen zu dürfen, scheiterte, da die vorläufige Verkleinerung auf unter 800 Quadratmeter untersagt bleibt. „Diese Verordnung ist wirklich bitter für Innenstädte von der Größe Schorndorfs. Die allermeisten Geschäfte fallen unter die 800m²-Grenze. Es fällt schwer zu verstehen, warum dann gerade zwei Läden geschlossen bleiben müssen“, so Klopfer.

Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt

Das Land Baden-Württemberg führt eine Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus ein. Ab nächsten Montag, 27. April, gilt die Pflicht, Mund und Nase beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr zu bedecken. Auch für den Schorndorfer Wochenmarkt gilt ab kommender Woche eine Maskenpflicht. „Unsere ganz klare Empfehlung ist, auch schon an diesem Samstag auf dem Wochenmarkt einen Mund-Nasenschutz zu tragen“, so OB Klopfer.

Öffnung der Rathäuser ab 4. Mai

Die Rathäuser in Schorndorf werden ab dem 4. Mai wieder schrittweise geöffnet. So sind die ersten zwei Wochen von Montag bis Freitag Termine nach telefonischer oder Online-Vereinbarung möglich. Die Öffnungszeiten sind erweitert auf 8 bis 18 Uhr. Ab dem 18. Mai können die Rathäuser dann auch wieder ohne Termin aufgesucht werden. „Um Wartezeiten und Schlangen zu vermeiden, raten wir dennoch weiterhin dazu, vorab telefonisch oder online auf www.schorndorf.de einen Termin zu vereinbaren“, sagt Oberbürgermeister Klopfer.

Stadtbücherei und Archiv wieder geöffnet

Neben dem Großteil des Einzelhandels dürfen auch die Stadtbücherei und das Stadtarchiv wieder öffnen.

Das Stadtarchiv Schorndorf ist ab dem 27. April wieder montags (9-13 Uhr) und mittwochs (13-17 Uhr) für die Nutzer geöffnet. Für einen Aufenthalt im Benutzerraum während dieser Öffnungszeiten muss vorher telefonisch ein Einzeltermin von maximal 90 Minuten vereinbart werden. Eine telefonische Voranmeldung ist unter der Rufnummer 07181 602-1150 oder -1151 möglich. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird während des Besuches des Stadtarchivs dringend empfohlen.

Für die Stadtbücherei Schorndorf ist geplant, ab Dienstag, 28. April, wieder in den Normalbetrieb zu gehen. Jeder Besucher ist angehalten, einen Mund-Nasenschutz zu tragen, hierzu zählen auch Schals und Tücher. Bereits seit Anfang dieser Woche ist der Medienrückgabebehälter vor dem Eingang der Stadtbücherei rund um die Uhr für die Abgabe entliehener Medien offen. Die Mitarbeiterinnen leeren ihn tagsüber laufend, bitten aber darum, im Fall einer Überfüllung Geduld zu haben und den Einwurf auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Aktuell sind 17.000 Medien entliehen, die nach und nach den Weg zurück in die Stadtbücherei finden müssen – und das möglichst ohne gegenseitige Ansteckung. Für die Dauer der Corona-Schließzeit werden generell keine Säumnisentgelte bei Überziehung der Leihfrist berechnet. Zusätzlich wird die Leihfrist entliehener Medien automatisch so verlängert, dass das Fristende in der Zeit nach der Wiederöffnung liegt. Bis dahin findet die Stadtbücherei neue Wege, um den Nutzerinnen und Nutzern die unterschiedlichen Medien bereitzustellen.

Ebenfalls seit dieser Woche gibt es einen Medien-Abholservice. Die Leser können bis zu zehn Medienwünsche pro Benutzerausweis zusammenstellen, die zu einer vereinbarten Zeit an der unteren Eingangstür abgeholt werden können. Es ist nur möglich, momentan verfügbare Medien zu bestellen. Diese können im Online-Katalog der Stadtbücherei unter www.stadtbuecherei-schorndorf.de ausgewählt werden. Sie können dort direkt online reserviert werden oder auch per E-Mail: theke(at)schorndorf.de. Zur Vereinbarung des Abholtermins sollte eine Telefonnummer angegeben werden. Für diesen Service ist ein gültiger Benutzerausweis notwendig.

Öffnung der Schulen

Ab dem 4. Mai sollen die Schulen in Baden-Württemberg schrittweise wieder geöffnet werden. Landeskultusministerin Susanne Eisenmann erklärte, dass zu diesem Termin zunächst Schüler aller Schularten wieder in Hauptfächern unterrichtet werden, wenn sie im laufenden oder im kommenden Jahr Abschlussprüfungen ablegen müssen. Damit sei eine angemessene Vorbereitung gewährleistet. Den Beginn der Abiturprüfungen hatte Baden-Württemberg bereits auf den 18. Mai verlegt. Schüler anderer Altersstufen könnten erst später wieder schrittweise in die Schule zurückkehren, sagte Eisenmann. Auch Grundschüler der vierten Klasse müssten vorerst zu Hause bleiben.

Erweiterte Notbetreuung

Ab dem 27. April wird die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege, an Grundschulen sowie an den weiterführenden Schulen ausgeweitet. So werden künftig auch Schülerinnen und Schüler der siebten Klasse in die Notbetreuung mit einbezogen. Neu ist zudem, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten. Aus Gründen des Infektionsschutzes wird die Erweiterung deshalb auch künftig nur einen begrenzten Personenkreis umfassen können. Vor diesem Hintergrund müssen die Eltern eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber vorlegen sowie bestätigen, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.