Stadtnachricht

Spielplätze wieder geöffnet


Auch auf dem Spielplatz im Schlosspark ist das Spielen wieder erlaubt – es gelten Hygiene- und Abstandsregeln.

Seit dieser Woche ist die siebte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung in Kraft. Darin ist unter anderem die Öffnung der Spielplätze, Museen und Ausstellungen geregelt. Außerdem können Einzelhandelsgeschäfte seit Montag wieder komplett öffnen, auch wenn ihre Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist. Zahnärzte dürfen wieder alle Leistungen anbieten, ebenso wieder geöffnet haben Friseursalons und Fußpflegestudios. Alle Öffnungen unterliegen jeweils spezifischen und strengen Hygiene- und Schutzauflagen. Das hat die Landesregierung Baden-Württemberg bekanntgegeben. Alle aktuellen Infos zu den Umsetzungen in Schorndorf finden sich auch auf der städtischen Internetseite unter www.schorndorf.de/corona.

Öffnung der Spielplätze

Seit gestern, Mittwoch, 6. Mai, dürfen die Spielplätze wieder genutzt werden. Die Stadtverwaltung hat bereits den Großteil der insgesamt 46 Spielplätze geöffnet – mit tatkräftiger Unterstützung der Zentralen Dienste. Die restlichen Spielplätze folgen am heutigen Donnerstag. Ebenfalls wieder zugänglich sind die Schulhöfe. Wichtig: Sowohl für die Spielplätze als auch für die Schulhöfe gelten die gängigen Hygiene- und Abstandsregeln. Auf Plakaten wird unter anderem auf folgende Regelungen hingewiesen:
  • Aufenthalt von Kindern nur in Begleitung von Erwachsenen
  • mindestens 1,5 Meter Abstand
  • 1 Kind pro 10 Quadratmeter, auf großen Spielplätzen maximal 50 Kinder
  • kein gemeinsames Essen auf dem Spielplatzgelände

Bestattungen und Trauerfeiern

Nach der neuen Verordnung sind bei Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebeten im Freien maximal 50 Teilnehmende zugelassen. Es dürfen auch wieder Trauerfeiern in den Aussegnungshallen stattfinden – unter der Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen. Alle Informationen hierzu – insbesondere ab wann die Aussegnungshallen genutzt werden können – gibt es unter Telefon 07181 602-3190 oder friedhof(at)schorndorf.de.

Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen

Seit Montag wieder erlaubt sind Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen. Die evangelische Gesamtkirchengemeinde hat folgende Regelungen gemäß der Hygiene- und Abstandsvorschriften und in Abstimmung mit dem Kirchengemeinderat festgelegt:
  • Die Plätze in den Kirchen sind begrenzt, es gibt Einlasskontrollen, die Sitzplätze in den Kirchen sind entsprechend gestaltet und markiert. In der Stadtkirche stehen 140 Sitzplätze zur Verfügung, in der Pauluskirche 20 Sitzplätze und in der Versöhnungskirche 50 Sitzplätze – plus jeweils Stehplätze.
  • Die Besucherinnen und Besucher werden zu ihren Plätzen geführt
  • Es wird nicht gesungen und es treten keine Bläser auf
Die katholische Kirchengemeinde Schorndorf wird nach ihrer Pfarrgemeinderatssitzung in dieser Woche die ihrerseites festgelegten Maßnahmen bekanntgeben.

Stadtmuseum, Forscherfabrik, Q Galerie

Das Stadtmuseum Schorndorf öffnet seine Türen schrittweise wieder ab Donnerstag, 14. Mai, und zwar zunächst mit Sonderöffnungszeiten: Donnerstag bis Samstag von 14 bis 17 Uhr und Sonntag von 11 bis 17 Uhr. Selbstverständlich gelten dort auch die Hygiene- und Abstandsregelungen, weitere Infos hierzu folgen in der kommenden Woche. Die Forscherfabrik Schorndorf, die sich an Familien, Gruppen und Schulklassen mit Kindern im Kindergarten- und Grundschulalter richtet, muss leider bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Auf der Website www.forscherfabrik-schorndorf.de finden sich jedoch viele Bastel-, Mal- und Experimentiervorschläge. Die Q Galerie für Kunst Schorndorf öffnet ebenfalls am Donnerstag, 14. Mai, wieder und freut sich zu den gewohnten Öffnungszeiten (Dienstag, Mittwoch und Freitag von 14 bis 18, Donnerstag von 14 bis 20, Samstag, Sonntag und Feiertage von 11 bis 18 Uhr) über Besucher.

Öffnung der Schulen

Bereits seit Montag wieder geöffnet sind die Schulen. Bisher dürfen, allerdings nur die Abschlussklassen wieder die Schulbank drücken. Die ersten Tage liefen laut den Schulrektorinnen und Rektoren zufriedenstellend. Die Schülerinnen und Schüler würden sich an die vorgeschriebenen Maßnahmen und Verkehrswege durch die Schulgebäude halten. Es sei überall genügend Seife vorhanden und auch Desinfektionsspender wurden in einigen Schulen aufgestellt.

Der Gemeinderat hat in der vergangenen Wochen entschieden, dass für den Monat Mai Gebühren für die Notbetreuung sowohl in den Kitas als auch bei der städtischen Schulkindbetreuung erhoben werden. Die Informationen hierzu finden sich auf Seite 2 in dieser Ausgabe unter „Beraten und beschlossen“.

Volkshochschule und Jugendmusikschule

Den öffentlichen Musikschulen ist die teilweise Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts gestattet. In einem ersten Schritt können Musikschulen mit Einzelunterricht an Streich-, Zupf- und Tasten- sowie Schlaginstrumenten starten. Weiter ausgeschlossen ist der Unterricht an Blasinstrumenten oder Gesang. Die Jugendmusikschule Schorndorf und Umgebung e.V. ermöglicht unter Berücksichtigung der gebotenen Hygienemaßnahmen den Einzelunterricht (auch aufgeteilte Kleingruppen) für Streich-, Zupf- und Tasten- sowie Schlaginstrumente im Musikschulgebäude und in der Popularmusikschule in Schorndorf. Die aktuelle Verordnung verbietet bis 15. Juni die Nutzung von Schulen für außerschulische Zwecke. Jugendmusikschulleiter Günther Neher ist bemüht, alternative Unterrichtsräume zu finden, um auch dort in den Präsenzunterricht einsteigen zu können. Für Bläser- und Gesangsschüler findet weiterhin Fernunterricht statt. Alle Infos unter www.jms-schorndorf.de.

Erlaubt ist auch eine teilweise Öffnung der Volkshochschulen. Der Publikumsverkehr an Volkshochschulen bleibt grundsätzlich bis zum 10. Mai 2020 untersagt. So macht sich die Volkshochschule Schorndorf unter der Leitung von Oliver Basel auf den Weg, einen Wiedereinstieg zu realisieren. Ab Mitte Mai plant die VHS – unter Berücksichtigung der gebotenen Hygienemaßnahmen – Kurse in kleinen Gruppen mit Abschlusscharakter wieder anzubieten.

Autokino

Ab Freitag, 8. Mai, veranstaltet Traumpalast-Besitzer Heinz Lochmann auf dem ehemaligen Gartenschau-Parkplatz in der Gottlieb-Bauknecht-Straße ein temporäres Autokino. Täglich läuft dort eine Auswahl der beliebtesten Filme aus der Zeit vor der Kinoschließung. Die Filme werden auf einer LED-Leinwand gezeigt, die auch bei Tageslicht ein sehr gutes Bild ermöglicht. Über eine eigene UKW-Frequenz wird der Filmton via Autoradio empfangen. Tickets sind online unter www.autokino-schorndorf.de erhältlich. Dort finden sie auch die Sicherheitsvorgaben und besonderen Verhaltensregeln.

Info für Vereine

Weiter untersagt sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen und öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sofern keine Ausnahmen zugelassen sind. Grundsätzlich bedarf es Mitgliederversammlungen nur für außergewöhnliche Beschlüsse wie Satzungsänderungen. Den Ausschüssen bzw. dem Vorstand steht es frei, via Video- oder Telefonkonferenz die laufenden Dinge zu beschließen.