Stadtnachricht

Sportanlagen im Freien wieder geöffnet


Seit Montag, 11. Mai 2020 darf unter Einhaltung der folgenden Hygiene- und Abstandsmaßnahmen (Corona Verordnung Sportstätten) unter freiem Himmel wieder trainiert werden:
  • während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden.
  • Ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt.
  • Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen;
  • bei größeren Trainingsflächen gilt, dass eine Trainingsgruppe von maximal fünf Personen pro 1.000 Quadratmeter zulässig ist.
  • Die gemeinsam benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden.
  • Die Sportlerinnen und Sportler müssen sich zu Hause umziehen; Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschräume, bleiben geschlossen.
  • Eine Ausnahme gilt nur für Toiletten, die nacheinander betreten werden sollen.
  • Um Infektionsketten gegebenenfalls nachvollziehen zu können, sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Trainings- und Übungsangebote zu dokumentieren.
  • Zudem ist eine Person zu benennen, die für die Einhaltung der Verhaltensregeln verantwortlich ist.
  • Für Fußballmannschaften bedeutet dies konkret, dass individuell und in Kleingruppen trainiert werden darf, etwa in Form eines Konditions- oder Koordinationstrainings mit verschiedenen Stationen über das Spielfeld verteilt oder in Form von Technik- und Torschussübungen.
  • Einzel-Tennis oder Golf sind als freies Spiel, Einzel- oder Kleingruppentraining möglich.
  • Die Vereine benennen dem Fachbereich Schulen und Vereine bei der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs die Person (mit E-Mail-Adresse), die für die Einhaltung der Verhaltensregeln verantwortlich ist.
Ausblick: Sollten die Infektionszahlen stabil auf niedrigem Niveau bleiben, ist das Ziel, in einem weiteren Schritt auch Sport- und Trainingsangebote in Schwimmbädern, Sporthallen und anderen geschlossenen Räumlichkeiten unter strengen Auflagen zu ermöglichen.
 
Folgende Sportanlagen sind seit 11. Mai 2020 unter Berücksichtigung der Corona Verordnung Sportstätten geöffnet:
  • Sportpark Rems:
    - Stadion
    - Kunstrasen groß (7.140 qm)
    - Rasenplatz Stadion (7.140 qm)
    - Tennisanlage
    - Bikepark
    - Skateanlage
    - Mc Arena
    - Beachvolleyball
    - Kunstrasen klein (2.400 qm)
    - Rasentrainingsfeld (7.140qm)
    - Finnenbahn und Freeletic-Stationen
  • Kernstadt:
    - Freeletic-Station Stadtpark
  • Buhlbronn:
    - Rasenplatz (7.140 qm)
    - Rasenplatz (5.400 qm)
  • Oberberken:
    - Kunstrasen Schurwaldschule (800 qm)
  • Schornbach:
    - Rasenplatz (6.344 qm)
    - Kunstrasen (4.361 qm)
  • Haubersbronn:
    - Rasenplatz (7.140 qm)
    - Rasenplatz (5.400 qm)
  • Miedelsbach:
    - Rasenplatz (7.140 qm)
    - Rasenplatz (5.400 qm)
  • Weiler:
    - Rasenplatz (7.140 qm)
    - Kunstrasenplatz (5.400 qm)
    - Kleinspielfeld (800 qm)
  • ASGI südl. der Rems
  • Aichenbach:
    - Trimm-Dich-Pfad
 
Weiterhin geschlossen (voraussichtlich bis 24. Mai 2020) aufgrund der Corona VO:
  • Sportpark Rems:
    - DFB Minispielfeld (siehe Bolzplatz)
    - Streetball und Multifunktionsbox (siehe Bolzplatz)
  • Alle Bolzplätze (Stadtpark, Schulen, Teilorte)

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