Sportanlagen im Freien wieder geöffnet
13.05.2020
Seit Montag, 11. Mai 2020 darf unter Einhaltung der folgenden Hygiene- und Abstandsmaßnahmen (Corona Verordnung Sportstätten) unter freiem Himmel wieder trainiert werden:
- während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden.
- Ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt.
- Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen;
- bei größeren Trainingsflächen gilt, dass eine Trainingsgruppe von maximal fünf Personen pro 1.000 Quadratmeter zulässig ist.
- Die gemeinsam benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden.
- Die Sportlerinnen und Sportler müssen sich zu Hause umziehen; Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschräume, bleiben geschlossen.
- Eine Ausnahme gilt nur für Toiletten, die nacheinander betreten werden sollen.
- Um Infektionsketten gegebenenfalls nachvollziehen zu können, sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Trainings- und Übungsangebote zu dokumentieren.
- Zudem ist eine Person zu benennen, die für die Einhaltung der Verhaltensregeln verantwortlich ist.
- Für Fußballmannschaften bedeutet dies konkret, dass individuell und in Kleingruppen trainiert werden darf, etwa in Form eines Konditions- oder Koordinationstrainings mit verschiedenen Stationen über das Spielfeld verteilt oder in Form von Technik- und Torschussübungen.
- Einzel-Tennis oder Golf sind als freies Spiel, Einzel- oder Kleingruppentraining möglich.
- Die Vereine benennen dem Fachbereich Schulen und Vereine bei der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs die Person (mit E-Mail-Adresse), die für die Einhaltung der Verhaltensregeln verantwortlich ist.
Folgende Sportanlagen sind seit 11. Mai 2020 unter Berücksichtigung der Corona Verordnung Sportstätten geöffnet:
- Sportpark Rems:
- Stadion
- Kunstrasen groß (7.140 qm)
- Rasenplatz Stadion (7.140 qm)
- Tennisanlage
- Bikepark
- Skateanlage
- Mc Arena
- Beachvolleyball
- Kunstrasen klein (2.400 qm)
- Rasentrainingsfeld (7.140qm)
- Finnenbahn und Freeletic-Stationen - Kernstadt:
- Freeletic-Station Stadtpark - Buhlbronn:
- Rasenplatz (7.140 qm)
- Rasenplatz (5.400 qm) - Oberberken:
- Kunstrasen Schurwaldschule (800 qm) - Schornbach:
- Rasenplatz (6.344 qm)
- Kunstrasen (4.361 qm) - Haubersbronn:
- Rasenplatz (7.140 qm)
- Rasenplatz (5.400 qm) - Miedelsbach:
- Rasenplatz (7.140 qm)
- Rasenplatz (5.400 qm) - Weiler:
- Rasenplatz (7.140 qm)
- Kunstrasenplatz (5.400 qm)
- Kleinspielfeld (800 qm) - ASGI südl. der Rems
- Aichenbach:
- Trimm-Dich-Pfad
Weiterhin geschlossen (voraussichtlich bis 24. Mai 2020) aufgrund der Corona VO:
- Sportpark Rems:
- DFB Minispielfeld (siehe Bolzplatz)
- Streetball und Multifunktionsbox (siehe Bolzplatz) - Alle Bolzplätze (Stadtpark, Schulen, Teilorte)