Stadtnachricht

Notbetreuung für Schüler der Klassen 1 bis 7 in den Pfingstferien


Die Notbetreuung findet grundsätzlich in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher besucht hat, durch deren Personal und in konstant zusammengesetzten Gruppen statt. Da jedoch aktuell noch nicht abschließend seitens des Kultusministeriums geklärt ist, ob mit dem Einsatz des Lehrpersonals während der Pfingstferien zu rechnen ist, sind die Schorndorfer Schulen sowie die Stadt Schorndorf als Schulträger im Austausch, um ggf. mit dem städtischen Personal der Schulkindbetreuung und externen Partnern eine Notbetreuung für die Pfingstferien zu ermöglichen. Die Stadtverwaltung behält sich unter Berücksichtigung des §1b (4) Notbetreuung Absatz 4 der Corona-Verordnung vor, die Notbetreuung während der Ferien an einigen wenigen Einrichtungsstandorten zu zentralisieren und eine Betreuungsgebühr zu erheben, die sich an den Beträgen der sonst angebotenen Ferienbetreuung orientiert. Sofern die Betreuungskapazitäten an der Schule bzw. in der Betreuungsgruppe nicht ausreichen, um für alle angemeldeten Schüler die Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung zu ermöglichen, haben Schüler Vorrang, bei denen zumindest ein Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur bzw. in einem systemrelevanten Beruf (gemäß Corona-Verordnung) arbeitet und unabkömmlich ist sowie Kinder, die im Haushalt eines Alleinerziehenden leben oder deren Kindeswohl gefährdet ist.