Stadtnachricht

Geänderter Kita-Betrieb


Bald kann wieder gespielt werden in den Kitas.

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat für Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege eine schrittweise Öffnung in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs beschlossen. Danach dürfen ab sofort bis zu 50 Prozent der möglichen Plätze wieder belegt werden.

Die Stadt Schorndorf hat in Abstimmung mit den Trägern Arbeiterwohlfahrt (AWO), evangelische Kirche, SOS Kinderdorf e.V., der Einrichtung Pusteblume des Landratsamt, Spatzennest e.V. und den Waldwichteln e.V. eine angepasste Betreuung ab dem 25. Mai festeglegt.

Folgende Faktoren werden bei der Aufnahme von Kindern berücksichtigt:
  • Anzahl der Mitarbeiter in den Einrichtungen
    In jeder Einrichtung werden unterschiedlich viele Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Gründe für eine geringere Mitarbeiteranzahl sind vor allem der Ausfall der Mitarbeiter, die zur Risikogruppe gehören. Zur Risikogruppe zählen Personen mit Vorerkrankungen (unter anderem Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, chronische Lungenerkrankungen oder Krebserkrankungen) sowie Personen ab 50 beziehungsweise 60 Jahren.
  • Anzahl an Kindern, die momentan schon in der Notbetreuung sind
    Die Kinder, die schon jetzt in den Einrichtungen sind, müssen auf jeden Fall weiter betreut werden. Das heißt sie reduzieren die zur Verfügung stehenden Plätze.
  • Anzahl an Kindern, die einen bestätigten Förderbedarf haben
    Es gibt Kinder, die schon vor der Corona-Krise einen bestätigten Förderbedarf hatten. Diese Kinder werden nun zuerst aufgenommen, sofern sie nicht schon in der Notbetreuung sind. Nach Rücksprache mit den Trägern werden in Schorndorf als nächste Gruppe die Kinder betreut werden können, die die Kita/den Kindergarten im Sommer verlassen werden (Schulkinder).
Da die individuelle Situation in den Einrichtungen aufgrund der oben genannten Faktoren sehr unterschiedlich ist, werden nicht überall 50 Prozent der Kinder aufgenommen werden können. Daher wird die jeweilige Einrichtungsleitung auf Basis dieser Faktoren entscheiden, welche Kinder noch in die Einrichtung kommen können.

Aufgrund der aktuellen Personalsituation kann in den Ganztageseinrichtungen eventuell nicht der volle Umfang an Betreuungszeit angeboten werden.

Gebühren für die Betreuung

Für den Monat Mai werden die Gebühren auf Basis von Tagessätzen abgerechnet. Das heißt, es wird für jeden Tag, den das Kind in die Einrichtung kommt, der Tagessatz berechnet. Eine stundenweise Abrechnung wird es nicht geben. Die Abrechnung erfolgt durch den jeweiligen Träger.

Die weitere Vorgehensweise bezüglich der Gebührenabrechnung ab Juni werden alle Träger zusammen mit der Stadt noch abstimmen. Weitere Informationen dazu gibt es ebenfalls beim jeweiligen Träger.