Stadtnachricht

Sportstätten öffnen


Gemäß der neuen Corona-Verordnung Sportstätten vom 22. Mai werden die privaten und öffentlichen Sportstätten, insbesondere die Sporthallen, ab Dienstag, 2. Juni, für den Übungs- und Trainingsbetrieb unter bestimmten Auflagen wieder geöffnet. Diese Auflagen sind:
  • Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden
  • Trainings- und Übungseinheiten, bei denen man sich im Raum bewegt, dürfen ausschließlich in Gruppen von maximal zehn Personen erfolgen; dabei muss die Trainings- und Übungsfläche so bemessen sein, dass pro Person mindestens 40 Quadratmeter zur Verfügung stehen.
  • Trainingseinheiten mit einer Beibehaltung des individuellen Standorts (z.B. Yoga) sind so zu gestalten, dass eine Fläche von mindestens 10 Quadratmetern pro Person zur Verfügung steht.
  • Hochintensive Ausdauerbelastungen in geschlossenen Räumen sind untersagt.
  • Die benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach jeder Benutzung sorgfältig gereinigt oder desinfiziert werden
  • Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken; Ansammlungen im Eingangsbereich sind untersagt.
  • Umkleiden und Duschräume sind gesperrt. Die Sportlerinnen und Sportler müssen sich zuhause umziehen.
  • Toiletten können benutzt werden. Diese sind zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen.
  • Benennung einer verantwortlichen Person, die für die Einhaltung der Regeln im Rahmen der Übungseinheit verantwortlich ist. Bitte schicken Sie Name, Vorname und E-Mailadresse an Frau Abele, E-Mail: melanie.abele(at)schorndorf.de.
Folgende Daten sind von der verantwortlichen Person für jede Übungseinheit zu erheben und für 4 Wochen aufzubewahren:
  • 1. Name und Vorname der Sportlerinnen/der Sportler,
  • 2. Datum sowie Beginn und Ende der Übungseinheit und
  • 3. Telefonnummer oder Adresse der Sportlerinnen und Sportler.
Das Oskar-Frech-Seebad steht bis auf Weiteres nicht für den Übungs- und Trainingsbetrieb zur Verfügung.

Anträge auf Hallenbelegung in den Pfingstferien (2. bis 12. Juni) können ab sofort schriftlich bei Frau Abele, E-Mail: melanie.abele(at)schorndorf.de und ab 2. Juni bei Herrn Riedel, E-Mail: gerald.riedel(at)schorndorf.de beantragt werden.

Voraussetzung für die Hallenbelegung ist die Benennung einer verantwortlichen Person. Bitte beachten Sie, dass die Belegungen in den Ferien kostenpflichtig sind. Informationen zu den periodischen Belegungen der Sporthallen ab 15. Juni erhalten Sie in Kürze.