Aufhebung von Allgemeinverfügungen
30.06.2020
Die von der Stadt Schorndorf erlassene Allgemeinverfügung vom 15.03.2020 (Verbot von Veranstaltungen, Sport und Trainingsbetrieb und Schließung von Einrichtungen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus) sowie die Allgemeinverfügung vom 16.03.2020 (Allgemeinverfügung zum Schutz besonders vulnerabler Personen in Einrichtungen) werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Begründung: Die CoronaVO des Landes Baden-Württemberg vom 9. Mai 2020 in der Fassung vom 15. Juni 2020 sowie die Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen des Landes Baden-Württemberg vom 28.5.2020 enthalten vergleichbare Regelungen.
gez.
Edgar Hemmerich
Erster Bürgermeister