Stadtnachricht

Beraten und beschlossen


Weiterhin tagt der Gemeinderat in der Barbara-Künkelin-Halle.

In der ersten Sitzung nach der Sommerpause hat der Gemeinderat wieder viel entschieden und auf den Weg gebracht:

Sabine Berger scheidet aus, Hans-Ulrich Schmid rückt nach

Sabine Berger verlässt den Gemeinderat.Etwas mehr als ein Jahr saß Stadträtin Sabine Berger (SPD) im Gemeinderat. Nun bat sie das Gremium aus wichtigen Gründen ausscheiden zu dürfen. „Mit großem Vertrauensbonus wurden Sie, liebe Frau Berger, von den Schorndorferinnen und Schorndorf gewählt. Als Polizistin stehen Sie immer an vorderster Front. Der tägliche Einsatz und ihr großes ehrenamtliches Engagement stellen Sie vor große Herausforderung. Es ist daher nachvollziehbar und begründbar, dass Sie ausscheiden möchten. Im Namen der Stadt bedanke ich mich für Ihren Einsatz und wünsche Ihnen privat und beruflich alles Gute“, sagte Oberbürgermeister Matthias Klopfer. Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Tim Schopf, verabschiedete sie mit den Worten: „Wir werden dich schmerzlich vermissen, auch als starke Frau bei uns in der Fraktion.“

Für Sabine Berger rückte Hans-Ulrich Schmid nach, der vor dem Gremium seinen Eid ablegte. „Wir freuen uns, dich wieder in unserer Fraktion aufzunehmen, das wird kein schwerer Einstieg“, so Schopf. Hans-Ulrich Schmid war bereits zuvor mehrere Jahre Stadtrat in Schorndorf. Er wird im Zuge der Gremiumsumbesetzung zudem den Platz von Stadträtin Sabine Berger im Verwaltungs- und Sozialausschuss sowie als stellvertretendes Mitglied im Technischen Ausschuss übernehmen.

Einwohnerversammlung am 9. November

Der Gemeinderat hat der geplanten Einwohnerversammlung am Montag, 9. November, um 19 Uhr in der Barbara-Künkelin-Halle zugestimmt. Maximal dürfen 250 Interessierte an der Veranstaltung teilnehmen, eine Anmeldung ist zwingend erforderlich. Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:
  • Begrüßung durch Oberbürgermeister Matthias Klopfer
  • Sicherheit im öffentlichen Raum
  • Mobilität der Zukunft
  • Finanzielle Situation der Stadt / Investitionen in Kitas und Schulen
  • Breitbandausbau
  • Verschiedenes
Sollten die Anmeldungen die Kapazität der Halle übersteigen, wird das Gremium eine zweite Einwohnerversammlung einberufen.

Familienzentrum geht auf städtische Trägerschaft über

Die Stadt Schorndorf setzt ihr Engagement als familienfreundliche Stadt fort. Daher hat der Gemeinderat einstimmig wichtige Weichen für die Zukunft des Familienzentrums Schorndorf gestellt. Ab dem 1. Januar 2021 geht das Familienzentrum in städtische Trägerschaft über, wodurch der Betrieb langfristig gesichert werden kann. Eine Neukonzeption ist ebenfalls vorgesehen um das Familienzentrum für die Zukunft zu rüsten. Die im bisherigen Verein ehrenamtlich engagierten Personen können erfreulicherweise gehalten werden.

Schulkindbetreuung: Gebührenanpassung

Mit großer Mehrheit wurden einige Veränderungen bei den Gebühren für die städtische Schulkindbetreuung beschlossen. In den Schuljahren 2021/2022 sowie 2022/2023 werden die Gebühren aller Module um jeweils 5 Prozent erhöht. Gleichzeitig wurde allerdings eine Vereinheitlichung der Reduzierungsmodelle für die einzelnen Module beschlossen. Das neue Modell tritt ebenfalls zum Schuljahr 2021/2022 in Kraft und entlastet vor allem Familien mit mehreren Kindern in der Schulkindbetreuung. Insgesamt profitieren etwa 90 Prozent der Familien von dem neuen Reduzierungsmodell. Zukünftig sollen sich die turnusmäßigen Erhöhungen der Gebühren an den Erhöhungen im Kita-Bereich orientieren.

Stadt fördert die SchoWo mit 120.000 Euro

Die Stadt Schorndorf setzt ihre Förderung der SchoWo auch in Zukunft fort. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass das jährlich stattfindende Stadtfest in den kommenden drei Jahren mit jeweils 120.000 Euro bezuschusst werden soll. Der Zuschuss wird in Zukunft vom städtischen Eigenbetrieb Tourismus und Citymanagement verwaltet. Die Stadt Schorndorf setzt damit trotz Corona ein Zeichen für die SchoWo und unterstützt so die vielen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Helfer, ohne die die SchoWo in dieser Form nicht stattfinden könnte. OB Klopfer bedankte sich bei allen Beteiligten für das Engagement.

Vergabe von Bauplätzen

Mit einer Enthaltung einstimmig beschlossen hat der Gemeinderat den Erlass von Vergaberichtlinien für Bauplätze in Schorndorf und allen Stadtteilen. Dies soll das Vergabeverfahren transparent und nachvollziehbar machen. Die Vergabe erfolgt nach einem vom Gemeinderat beschlossenen Punktesystem, das auf der städtischen Homepage www.schorndorf.de veröffentlicht wird.

Ziel ist es, eine familienfreundliche und nachhaltige Entwicklung umzusetzen. Diese Richtlinien geben dem Verfahren und der inhaltlichen Ausgestaltung der Vergabe der Baugrundstücke einen Rahmen.

Mit dem Kauf eines Grundstücks verpflichtet sich der Käufer nun zudem, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrags den Rohbau eines Wohngebäudes einschließlich Fenstereinbau und Dacheindeckung zu erstellen und innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren den Bau mit der Bezugsfertigkeit abzuschließen. Für den Fall der Nichteinhaltung dieser Fristen wird ein Rücktrittsrecht zu Gunsten der Stadt Schorndorf im Grundbuch eingetragen. So soll eine Nutzung des dringend benötigten Wohnraums sichergestellt werden.

Rems-Murr-Klinik wird erweitert

Der Gemeinderat hat einstimmig die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die dritte Erweiterung der Rems-Murr-Klinik in Schorndorf beschlossen. Durch die Erweiterung wird das Klinikum von einem Grundversorger zu einem vollumfänglichen speziellen Versorger weiterentwickelt. Um den Neubau des Funktionsgebäudes planungsrechtlich zu ermöglichen, wird das bestehende Baufenster im südwestlichen Bereich des Klinikareals um etwa 4.200 Quadratmeter erweitert. Zudem wird südlich des Hubschrauberlandeplatzes eine Fläche für das Anlegen von Stellplätzen festgesetzt. So können zum einen dringend notwendige Mitarbeiterparkplätze auf dem Gelände realisiert werden und zum anderen Ersatz für die wegfallenden Stellplätze im Bereich der Erweiterung geschaffen werden.

Wohnraum am Schornbacher Weg

Mit sechs Gegenstimmen hat der Gemeinderat eine Änderung des Geltungsbereichs des Baugebiets „Holzberg“ mit den Flurstücken 3702, 3703/3 und 3710 auf der Gemarkung Schorndorf beschlossen. Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Stadtrand von Schorndorf zwischen dem Schornbacher Weg und dem Schornbach. Nördlich des Plangebietes verläuft die B29. Das Plangebiet soll zur Realisierung dringend benötigten Wohnraums nach §13b BauGB einer Bebauung zugeführt werden. Die Fläche befindet sich in städtischem Eigentum und kann zeitnah zur Schaffung von Wohnraum bereitgestellt werden. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für eine Bebauung des Flurstücks 3702 mit Wohnhäusern.

Das Plangebiet ist im genehmigten Gemeinsamen Flächennutzungsplan 2015 Schorndorf - Winterbach als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Ein geringer Teil im Südwesten des Plangebietes liegt innerhalb einer gemischten Baufläche. Die landwirtschaftliche Fläche sowie die gemischte Baufläche werden in Wohnbaufläche geändert.

Innenentwicklung Weiler

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und der Satzung über örtliche Bauvorschriften „Weiler Ortskern“ - Flurstück 1431 Teilfläche hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten von Weiler. Es wird begrenzt durch die Grundstücke der Gebäude Karlsbader Str. 4 und 8, Königsberger Str. 6 sowie Winterbacher Straße 42/2 und 44. Diese sind mit Wohnhäusern bebaut. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Weiler Ortskern“ umfasst die nördliche unbebaute Teilfläche des Flurstücks 1431 auf der Gemarkung Weiler. Er hat eine Gesamtgröße von etwa 870 Quadratmetern.

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für eine neue Wohnbebauung auf einer bisher als Garten genutzten Fläche. Der Wohnungsmarkt ist in der Region Stuttgart und auch in Schorndorf angespannt. Entgegen früherer Prognosen wächst die Bevölkerung auch in Schorndorf kontinuierlich. Für die Gesamtstadt liegen der Stadt aktuell über 500 Anfragen (Stand: August 2020) auf der Vormerkliste für Bauplätze vor.

Die Bebauung dieser Fläche hat zwei Vorteile: Eine Baulücke wird geschlossen, statt zusätzliche Fläche außerhalb nutzen zu müssen, und Wohnraum wird geschaffen.

Die Erschließung erfolgt über die bestehende Karlsbader Straße, welche direkt an das Plangebiet angrenzt und nach Süden über die Königsberger Straße zur Winterbacher Straße erschlossen wird. Die Erschließung des Plangebiets ist damit durch die vorhandenen Verkehrsflächen sowie das festgesetzte Geh- und Fahrrecht gesichert.

Um den Belangen des Umweltschutzes Rechnung zu tragen, wird festgesetzt, dass je 150 Quadratmeter angefangener versiegelter Grundstücksfläche ein standortgerechter Baum sowie je 100 Quadratmeter Grundstücksfläche ein gebietsheimischer Strauch gemäß der Pflanzlisten anzupflanzen ist. Zur Reduzierung der versiegelten Fläche sind Stellplätze und Zufahrten mit wasserdurchlässigem Belag herzustellen und Freiflächen, sofern sie nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden, als Grünfläche zu gestalten.