Stadtnachricht

Anpassung der sogenannten Verdichtungszone, keine Maskenpflicht für Kinder auf den Spielplätzen


In den rot eingezeichneten Bereichen gilt eine Maskenpflicht.

In die bereits ausgewiesene Verdichtungszone in der Innenstadt von Schorndorf wird auch der Bereich der Arnold-Galerie aufgenommen (siehe Plan). Das heißt, in diesem Bereich ist eine Maske zu tragen, unabhängig davon, ob der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann.  „Wir werden dies auch kontrollieren, in den ersten Tagen aber sicherlich noch keine Bußgelder verhängen“, erklärt Erster Bürgermeister Edgar Hemmerich. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht wird ein Bußgeld von mindestens 50 Euro fällig.
 
Zurück nimmt die Stadtverwaltung dagegen die Maskenpflicht für Kinder auf öffentlichen Spielplätzen – auch im Schloss- und Stadtpark, und obwohl diese beiden Spielplätze im ausgewiesenen Verdichtungsraum liegen. „Allerdings müssen Eltern, im Gegensatz zu den Kindern, im gesamten Schloss- und Stadtpark eine Maske tragen, also auch auf den beiden Spielplätzen“, erklärt Hemmerich.
 
Grundsätzlich gilt in Schorndorf die Allgemeinverfügung des Rems-Murr-Kreises vom 17. Oktober 2020. „Ich appelliere an die Bürgerinnen und Bürger, sich zu informieren und an diese Verordnung zu halten“, betont Erster Bürgermeister Hemmerich.

Allgemeinverfügung des Rems-Murr-Kreises