Stadtnachricht

Änderung der CoronaVO Schule und weitere neue Informationen zum Schulbetrieb


Die Maskentragepflicht an weiterführenden Schulen, Beruflichen Schulen und SBBZ entfällt in Pausenzeiten außerhalb der Gebäude sowie bei Zwischen- und Abschlussprüfungen.

Die Nutzung schulischer Räume und Plätze für nichtschulische Zwecke wird über den seitherigen Umfang von § 6a CoronaVO Schule hinaus wieder in jenem Umfang eröffnet. Daher können nun insbesondere Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendkunstschulen Schulräume wieder in seitherigem Umfang nutzen.

zur Corona-Verordnung "Schule"