Stadtnachricht

Neue Regelung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen


Seit dem 20. Oktober galt eine dauerhafte Maskenpflicht innerhalb der sogenannten Verdichtungszone, die den Innenstadtbereich, den Schloss- und den Stadtpark und das Gebiet entlang der Burgstraße, Künkelinstraße, Rosenstraße, einschließlich des Bereichs der Arnold-Galerie, umfasste. Die ausgewiesene Verdichtungszone und die damit einhergehende, zeitlich unbeschränkte Maskenpflicht innerhalb dieses Bereichs wird mit Wirkung vom Donnerstag, 12. November aufgehoben.

Stattdessen gelten die Regelungen der CoronaVO sowie der Allgemeinverfügung des Rems-Murr-Kreises vom 17. Oktober. Demnach besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, sobald der Abstand von 1,50 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Dies betrifft den gesamten öffentlichen Raum.

Die Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt (dienstags und samstags) und auch auf dem Krämermarkt am Mittwoch, 18. November bleibt bestehen.

Schorndorfs Erster Bürgermeister Edgar Hemmerich betont zudem: „Aufgrund der steigenden Infektionszahlen in unserer Stadt ist es sehr wichtig, gegenseitig aufeinander Rücksicht zu nehmen. Daher empfehlen wir als Stadtverwaltung dennoch, dauerhaft in der Innenstadt eine Maske zu tragen. Ich appelliere an die Bürgerinnen und Bürger, sich zu informieren und an diese Verordnung zu halten“, so Erster Bürgermeister Hemmerich.